Die kürzlich aufgetretenen Hochwasserereignisse haben die Aufmerksamkeit der Wirtschaft auf einen wichtigen Schritt zur Unterstützung betroffener Unternehmen gelenkt. Ab sofort können Firmen, die unter den Folgen dieser Naturkatastrophe leiden, Kurzarbeit beantragen. Dieser schnelles Handeln ist eine Reaktion des Wirtschaftsministeriums unter der Leitung von Minister Martin Kocher (ÖVP), der betonte, dass in solchen Fällen keine umfassende Sozialpartnervereinbarung erforderlich sei. Stattdessen reicht eine einfache Betriebsvereinbarung aus, um die nötigen Schritte einzuleiten.
Die Möglichkeit, Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen, stellt für viele Unternehmen eine wertvolle Hilfe dar, um während schwieriger Zeiten die Arbeitsplatzsituation ihrer Mitarbeiter zu sichern. Die Frage, wie viele Unternehmen letztlich von dieser Unterstützung profitieren werden, bleibt jedoch ungeklärt. Das Ministerium geht davon aus, dass viele Firmen aufgrund der Hochwasserfolgen in eine wirtschaftlich prekäre Lage geraten sind und jetzt dringend diese Möglichkeiten benötigen.
Antragsprozess und Fristen
Für Unternehmen, die von der Hochwasserkatastrophe direkt betroffen sind, gibt es eine wesentliche Erleichterung beim Kurzarbeitsantrag. Der Antrag kann bis zu drei Wochen rückwirkend zum Beginn der Kurzarbeit beim Arbeitsmarktservice (AMS) gestellt werden. Es wird empfohlen, dass betroffene Betriebe sich schnellstmöglich bei den regionalen AMS-Geschäftsstellen melden. Minister Kocher erklärte: „Mit der Kurzarbeit ermöglichen wir es Unternehmen, die wegen dieser Katastrophe vorübergehend schließen müssen, ihre Mitarbeiter zu schützen und für sie weiterhin ein Einkommen zu sichern.“
Diese Entscheidung kommt nicht ganz unerwartet, denn das Arbeitsmarktservice hat während der Corona-Pandemie bereits umfangreiche finanzielle Mittel für Kurzarbeitsbeihilfen bereitgestellt, insgesamt rund 10 Milliarden Euro. Die augenblickliche Regelung hat sich zwar verändert, aber die grundlegende Unterstützung bleibt bestehen. Seit Herbst 2023 gelten für die Kurzarbeit strengere Rahmenbedingungen, die vor allem die Berechnung der Unterstützungsleistungen betreffen. Die Arbeitnehmer können mit einer Brutto-Ersatzrate von bis zu 88 Prozent rechnen, was im Schnitt etwa 90 Prozent des Nettoeinkommens entspricht. Um für die Unterstützung in Frage zu kommen, müssen die Arbeitszeiten um mindestens 10 Prozent reduziert werden, was eine Maximalgrenze von 90 Prozent hat.
In Zeiten von Naturkatastrophen wie Hochwasser ist es entscheidend, dass rasche Maßnahmen ergriffen werden, um betroffenen Unternehmen zu helfen. Die Einführung und Anpassung von Kurzarbeitsregelungen zeigt deutlich die Mobilität und Flexibilität der politischen Maßnahmen, um nicht nur den einzelnen Betrieben, sondern auch der Wirtschaft insgesamt unter die Arme zu greifen. Die bevorstehenden Wochen werden zeigen, wie diese Unterstützung in der Praxis angenommen wird und welche Auswirkungen sie tatsächlich haben kann.