Im Landtag von Tirol sorgte die Bierhoff-Immobilie in Hochfilzen erneut für Diskussionen und Anfragen durch die Liste Fritz. Dabei wurde speziell auf den Erwerb eines genehmigten Freizeitwohnsitzes durch den Ex-DFB-Manager Oliver Bierhoff hingewiesen, der später großzügig umgebaut wurde. Kritikpunkt war vor allem die Frage, ob der Wohnraum nach dem Ausbau die genehmigten 103 m² überschreitet, eine Information, die trotz Landtagsanfrage nicht durch ÖVP-LR Josef Geisler kommuniziert wurde. Auch der Bau eines neuen Wohnhauses auf einem ehemaligen Bauernhof-Grundstück und die beabsichtigte Privatzimmervermietung wurden angezweifelt.
Die Liste Fritz forderte daher Transparenz über die tatsächlichen Wohnflächen und Bauvorhaben, um sicherzustellen, dass alles im gesetzlichen Rahmen erfolgt. Insbesondere die großzügigen Ausbaumöglichkeiten im Tiroler Freiland, die bis zu 25 % oder 300 Kubikmeter erlauben, wurden als kritisch angesehen und als potenzielle Quelle für Missbrauch identifiziert. Die Liste Fritz warnte davor, dass solche Regelungen den Einheimischen schaden und den Ausverkauf Tirols begünstigen könnten.
Hintergrundinformationen zur Bierhoff-Immobilie:
Der Hof, auf dem die Immobilie steht, wurde in den 1960er-Jahren von einem Deutschen erworben, der den Bau eines Freizeitwohnsitzes genehmigt bekam. Nach einigen Jahren wurde das Anwesen zum Verkauf angeboten und schließlich von Oliver Bierhoff erworben. Der Freizeitwohnsitz auf dem Grundstück wurde abgerissen und neu errichtet. Bürgermeister Konrad Walk betonte, dass alle Baugenehmigungen und Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden, um sicherzustellen, dass alles im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht.
Walk wies darauf hin, dass die Sanierung des Anwesens rechtlich einwandfrei sei und dass der Hof weiter vermietet werden könne, da es sich um einen legalen Prozess handle. Jegliches Bauvorhaben sei im Vorfeld geprüft und genehmigt worden, um möglichen Missbrauch zu vermeiden. Der Bürgermeister betonte, dass alles im gesetzlichen Rahmen erfolgte und ein Fall Bierhoff daher nicht existiere.