In Kitzbühel, einem beliebten Skiort in Tirol, stehen die Behörden vor einer heiklen Angelegenheit, die den Unternehmer Christian Harisch, Chef des bekannten Wellness-Resorts Lanserhof, betrifft. Der Vorwurf: Wohnsitzschwindel. Harisch, der vor einigen Jahren eines seiner Kinder in Kitzbühel angemeldet hat, steht im Fokus der Ermittlungen. Laut Informationen der BamS ermittelt die Landesregierung Tirol aufgrund einer Anzeige des Bürgermeisters von Kitzbühel.
Vorwurf des Wohnsitzschwindels
Das sogenannte „Reklamationsverfahren“ wurde eingeleitet, nachdem der Bürgermeister die Behauptung aufstellte, dass das Kind des Hotelmagnaten nicht in Kitzbühel, sondern in Spanien bei der Mutter lebt. Ein Gerichtsurteil unterstützt diese Behauptung, was die Richtigkeit der Wohnsitzangabe des Vaters infrage stellt. Diese Situation wirft Fragen über die tatsächlichen Lebensumstände von Harisch auf, dessen Aufenthalt in Kitzbühel anscheinend fraglich ist.
Familienleben und Wohnsituation
Harisch ist 58 Jahre alt und hat 2022 seine neue Frau Louisa geheiratet. Ihrer Schulpflichten wegen wohnen sie mit ihren gemeinsamen Kindern in Stuttgart, im eigenen Haus einer von Harisch betriebenen Vermietungsgesellschaft. Dies lässt vermuten, dass der Geschäftsmann aufgrund seiner familiären Verpflichtungen nicht viele Tage im Monat in Kitzbühel verbringen kann. Der Umstand wirft die Frage auf, ob der als Tourismus-Obmann agierende Harisch tatsächlich noch einen Hauptwohnsitz in Kitzbühel hat oder ob dies lediglich eine Formalität zur Aufrechterhaltung einer Fassade ist.
Blick in die Vergangenheit
In bisherigen Recherchen wurde ebenfalls deutlich, dass Harisch mit seiner vorherigen Lebensgefährtin und den Kindern in einer Luxusanlage in Hamburg lebte. Auch dieses Anwesen gehört einer Vermietungsgesellschaft, die Harisch betreibt. Es stellt sich die Frage, inwieweit Harisch seine Wohnsitzangaben genutzt hat, um steuerliche Vorteile zu erlangen. Nach Informationen der BamS führte Harisch bei der Projektentwicklung des Lanserhofs auf Sylt an, dass er kein Österreicher sei, sondern seit Jahren in Hamburg lebe, ohne jedoch dort einen Wohnsitz angemeldet oder sein Einkommen versteuert zu haben.
Rechtliche Implikationen und Meldegesetz
Ein kritischer Punkt dieses Falles liegt im österreichischen Meldegesetz von 1991. Dieses besagt, dass ein Hauptwohnsitz in Tirol begründet wird, wenn ein Kind an dem Ort gemeldet ist. Es könnte sich also herausstellen, dass Harisch durch die Anmeldung seines Kindes in Kitzbühel versucht hat, seine eigenen Wohnsitzverpflichtungen zu rechtfertigen. Die Behörde muss nun klären, inwieweit dies rechtlich zulässig ist und ob es sich um einen Fall von absichtlichem Missbrauch handelt.
Öffentliche Wahrnehmung und Standpunkte von Harisch
Die Situation hat bereits Aufmerksamkeit erregt und die öffentliche Wahrnehmung von Harisch und seinem Unternehmen beeinflusst. Auf eine Anfrage hin äußerte sich Harisch nicht zu den genauen Vorwürfen, betonte jedoch, dass sein Hauptwohnsitz in Kitzbühel sei – konkret in einem seiner Hotels. Diese unklare Stellungnahme bietet wenig Klärung und lässt Raum für Spekulationen über die wahren Umstände der Lebensführung des Unternehmer.
Gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorwürfe und die laufenden Ermittlungen werfen ein Licht auf Themen wie Transparenz und gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmern. Das Wohl und die ordnungsgemäße Betreuung von Kindern stehen dabei im Vordergrund. Die von Harisch angegebene Wohnsituation und die damit verbundenen Umstände wecken nicht nur das Interesse von Behörden, sondern auch das der Öffentlichkeit, die zunehmend Wert auf ethisches Verhalten und Integrität von Geschäftsführern legt.