KITZBÜHEL. Nach einer Phase der Unsicherheit und verbreiteten Falschmeldungen hat Kitzbühel Tourismus entschieden, Klarheit über die Nutzung ihrer Markenrechte zu schaffen. In einer offiziellen Mitteilung wurden sowohl das alte als auch das neue Logo, bekannt als die „Gams“, sowie deren Verwendung durch die Mitglieder des Kitzbühel Tourismus detailliert erläutert. Der Markenrelaunch, der mit einer großen Gala gefeiert wurde, hatte sowohl viel Lob als auch eine Welle von Kritik ausgelöst.
Ein besonders prominenter Kritiker ist Signe Reisch, die eine Petition ins Leben rief, um die Rückkehr zur traditionellen Darstellung der Gams zu fordern. Dieses öffentliche Interesse und die zahlreichen Fragen über die Rechte und die Verwendung der Gams führten dazu, dass der Tourismusverband (TVB) die Öffentlichkeit über die neuesten Entwicklungen informierte.
Rechte an der Walde Gams
Ein zentraler Punkt der neuen strategischen Ausrichtung ist der Erwerb umfassender Rechte an der geschützten Walde Gams durch den TVB, eine Errungenschaft, die nach intensiven Verhandlungen mit den Erben des Künstlers Alfons Walde, insbesondere Michael Walde-Berger, zustande kam. Diese Rechte ermöglichen es allen Mitgliedern und Vereinen von Kitzbühel Tourismus, die Gams und den Kitzbühel-Schriftzug für nicht-gewerbliche Zwecke zu nutzen – und das mit einer unkomplizierten Lizenzvereinbarung.
Die bislang modifizierte Darstellung der Gams wird schrittweise an die Originalversion von Walde angepasst. Die Mitglieder des Kitzbühel Tourismus dürfen somit die authentische Walde Gams nutzen, während historische Kunstwerke wie die große Gams am Ganslern weiterhin bestehen bleiben und Stück für Stück der ursprünglichen Version angenähert werden. Der KitzShop hingegen wird die Restbestände alter Produkte ausverkaufen, während neue Merchandising-Artikel mit der originalen Walde Gams oder dem neuen Schriftzug gestaltet werden.
„Gerüchte, dass wir die Gams in Frage stellen, sind falsch. Im Gegenteil, wir haben uns die Rechte an der Walde Gams gesichert und verwenden nun die originale Walde Gams“, stellt die Geschäftsführerin Viktoria Veider-Walser klar. Der TVB betont auch, dass die Vielfalt der bisherigen Nutzungen der Gams ohne die notwendigen Rechte nicht zulässig war.
„Es gab Fehlnutzungen und eine inflationäre Verwendung der Gams, aber die Gams ist kein Freiwild, sondern unterliegt Urheber- und Markenschutzrechten. Unsere Mitglieder sollen jedenfalls die wirkliche Walde Gams nutzen können und das ist nun garantiert“,
ergänzt Veider-Walser in der Mitteilung.
In Anbetracht der bisherigen Verwirrung zeigt sich der TVB zuversichtlich, dass die neue Regelung sowohl den Bedürfnissen der Mitglieder gerecht wird als auch den hohen Ansprüchen an den Schutz des kulturellen Erbes der Region Kitzbühel Rechnung trägt. So wird die Gams weiterhin ein zentraler Bestandteil der Identität von Kitzbühel bleiben, während die neuen Richtlinien klare Vorgaben für ihre Nutzung bieten.