Tirol

Keine strafrechtlichen Folgen für Betreiber nach Gondelabsturz in Tiroler Skigebiet – Schicksalhaftes Unglück entscheidend

Aufschlussreiches Gutachten: Warum wurden die Ermittlungen nach dem Gondelabsturz in Tirol eingestellt?

Nachdem der Gondelabsturz im Tiroler Skigebiet Hochoetz keine strafrechtlichen Konsequenzen haben wird, wurden die Ermittlungen eingestellt. Dies wurde von der Staatsanwaltschaft in Innsbruck bestätigt, nachdem eine vierköpfige dänische Urlauberfamilie bei dem Vorfall schwer verletzt wurde. Die Tragödie ereignete sich Anfang Jänner, als zwei Fichten auf das Seil der Gondelbahn fielen, was zu massiven Schwingungen führte.

Infolgedessen löste sich die Klemme der Gondel, und die Kabine stürzte etwa zwölf Meter ab. Der Vater der Familie erlitt lebensbedrohliche Verletzungen, während die anderen Insassen schwere Verletzungen erlitten. Zusätzlich wurden auch ein Deutscher und seine Frau in der benachbarten Gondel verletzt.

Laut den Gutachten war die direkt untere Fichte der unmittelbare Auslöser für den Absturz. Es wurde festgestellt, dass kein seilbahntechnisches Versagen vorlag und auch keine schuldhaften Handlungen beim Baumkontrollverfahren entdeckt wurden. Der geologische Experte kam zu dem Schluss, dass die umgestürzten Bäume als abstrakte Gefahr angesehen werden können, die nicht vorhersehbar war.

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Das forstwirtschaftliche Gutachten ergab, dass die genaue Ursache für das Nachgeben der Fichte nicht eindeutig festgestellt werden konnte. Daher wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt, da der Unfall nicht durch vorgeschriebene Einzelbaumkontrollen verhindert hätte werden können.

Verteidiger Markus Abwerzger betonte, dass sein Mandant alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben erfüllt habe. Er bezeichnete das Unglück als Ergebnis eines schicksalhaften Verlaufs und betonte, dass nicht jedes Unglück einen strafrechtlich Verantwortlichen haben muss.

Die Entscheidung, die Ermittlungen einzustellen, basiert auf den vorliegenden Gutachten und der Erkenntnis, dass der Unfall nicht vorhersehbar war und durch die erforderlichen Kontrollen nicht verhindert hätte werden können. Dieser Schritt markiert das Ende des Verfahrens, das eingeleitet wurde, nachdem die vierköpfige Urlauberfamilie schwer verletzt wurde.

Quelle/Referenz
kurier.at

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