René Benko: U-Haft bis Januar verlängert – Die neuesten Entwicklungen!

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René Benko bleibt bis zum 12. Januar 2026 in U-Haft. Das Gericht sieht hohen Tatverdacht in mehreren Verfahren.

René Benko bleibt bis zum 12. Januar 2026 in U-Haft. Das Gericht sieht hohen Tatverdacht in mehreren Verfahren.
René Benko bleibt bis zum 12. Januar 2026 in U-Haft. Das Gericht sieht hohen Tatverdacht in mehreren Verfahren.

René Benko: U-Haft bis Januar verlängert – Die neuesten Entwicklungen!

Das Straflandesgericht Wien hat die Untersuchungshaft von René Benko um weitere zwei Monate bis zum 12. Januar verlängert. Der Gerichtsbeschluss beruht auf einem weiterhin bestehenden „dringenden“ Tatverdacht sowie einer bestehenden Tatbegehungsgefahr. Dies berichtet dolomitenstadt.at. Benko nahm an der Verhandlung per Video aus der Justizanstalt Innsbruck teil, wo er seit Januar 2025 in Untersuchungshaft ist. Seine Verteidigung und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gaben bei der Sitzung keine Erklärung ab.

Im Oktober 2025 wurde Benko erstmals in Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu zwei Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, da die WKStA sowie die Verteidigung Einsprüche eingelegt haben. Ein weiteres Verfahren ist bereits für den 10. und 16. Dezember in Innsbruck angesetzt. Benko hat alle Vorwürfe, die ihm gemacht werden, vehement zurückgewiesen.

Pleite und Ermittlungsergebnisse

Die WKStA ermittelt in Zusammenhang mit der Pleite von Benkos Unternehmen Signa und verfolgt dabei mehr als ein Dutzend Sachverhaltsstränge. Zu den schweren Vorwürfen gegen ihn zählen betrügerische Krida, Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch. Insgesamt sind mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände Teil der laufenden Ermittlungen, die einen Gesamtschaden von rund 300 Millionen Euro verursachten.

Die Rolle von Benko im Kontext der Wirtschaftskriminalität wird durch die umfassende Definition von Delikten in diesem Bereich erläutert. Laut bundeskriminalamt.de gibt es keine einheitliche Definition für Wirtschaftskriminalität, jedoch bieten die Deliktsgruppen des § 74c Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Orientierung. Benkos Vorgänge fallen unter mehrere dieser Deliktkategorien, wodurch die Schwere der Vorwürfe weiter unterstrichen wird.

Die Person hinter den Vorwürfen

René ist ein gebräuchlicher Vorname in vielen Ländern und hat seinen Ursprung im lateinischen Namen Renatus. Die männliche Form wird in verschiedenen Kulturen verwendet, während es auch eine weibliche Form, Renée, gibt. Interessanterweise erreichte der Name René in den USA in den 1960er und 1980er Jahren eine gewisse Beliebtheit, bevor er zunehmend weniger populär wurde, wie wikipedia.org berichtet.

Die Untersuchungen rund um René Benko zeigen, wie weitreichend die Probleme in der Wirtschaft sind, insbesondere im Kontext der ermittelten Schäden, die große Unternehmen und Verbände betreffen. Sein Fall ist ein weiterer Beweis für das wachsende Augenmerk auf Wirtschaftskriminalität, die in der Polizeilichen Kriminalstatistik häufig nur begrenzt erfasst wird.