Im Zuge einer neuen Initiative zur Bekämpfung von Polizeigewalt wurden bemerkenswerte Fortschritte erzielt. Seit dem Start der Ermittlungs- und Beschwerdestelle zu Beginn des Jahres haben die Behörden bereits in zwei Fällen Anklage erhoben. Bisher waren 393 Misshandlungsvorwürfe eingegangen, begleitet von der Auswertung verschiedener Vorfälle, bei denen Polizeigewalt zur Anwendung kam. Die Justiz hat 261 dieser Verfahren bereits abgeschlossen, während 158 gerade in Bearbeitung sind.
Das Innenministerium stellte klar, dass der Großteil der Misshandlungsvorwürfe als unbegründet angesehen wurde. In 150 Fällen wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und 109 Verfahren wurden eingestellt. Dies zeigt, dass trotz der hohen Anzahl an Meldungen viele Vorwürfe möglicherweise unzutreffend sind.
Einblick in die Anklagen
Von den zwei erhobenen Anklagen wurde einer am 18. Dezember in Innsbruck behandelt, wobei ein Prozess aufgrund von Diversion abgeschlossen wurde. Die Angeklagten, ein Polizist und eine Polizistin, hatten einen Somalier während einer Amtshandlung geschlagen und quasi ausgesetzt, ohne ihm die Möglichkeit zu geben, einen Weg zurückzufinden. Vor Gericht zeigten sich die Beamten zwar reuevoll, betonten jedoch ihre Unschuld. Dennoch wurden Geldbußen in Höhe von 3000 Euro für die Erstangeklagte und 2250 Euro für den Zweitangeklagten verhängt. Bei einer Verurteilung hätten ihnen bis zu drei Jahre Haft und der Verlust ihrer Anstellung gedroht, was die Schwere der Vorwürfe verdeutlicht.
Diese Ermittlungs- und Beschwerdestelle, die Teil eines Übereinkommens der ÖVP und Grünen ist, hat zum Ziel, vergangene Vorfälle von Polizeigewalt genauer zu beleuchten. Die Stelle wird vom Bundesamt für Korruptionsbekämpfung betrieben und beschäftigt aktuell 32 Mitarbeitende, darunter Fachleute für Menschenrechte und Psychologen. Es sind Pläne vorhanden, die Mitarbeiterzahl bis 2025 auf 36 zu erhöhen.
Was die Waffengebräuche angeht, gab es bisher drei Fälle, in denen tödliche Gewalt durch die Polizei ausgeübt wurde, sowie weitere Untersuchungen zu Zwangsgewalt, die ebenfalls in zwei Fällen zum Tod führten. In einem dieser Zwangsmittel-Fälle wurde das Verfahren eingestellt. Die Ermittlungen unterstreichen die Notwendigkeit einer gründlichen Überprüfung der Einsatzpraktiken der Polizei.
Die Schaffung dieser Stelle signalisiert den politischen Willen, die Komplexität und Dringlichkeit der Thematik anzugehen. Für weitere Informationen zu den Entwicklungen in diesem Bereich, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.diepresse.com.