Am Freitag, den 16. November 2024, wurden die Bewohner eines Wohngebäudes im Innsbrucker Stadtteil Mentlberg unruhig, als sie beobachteten, dass zwei Personen auf einem Balkon mit Waffen hantierten. Um 14:08 Uhr fuhren daraufhin mehrere Polizeistreifen zur Lokation, um der Angelegenheit nachzugehen. Bei ihrem Eintreffen trafen die Beamten auf zwei Männer: einen 28-jährigen Deutschen und einen 29-jährigen Russen.
Die Situation entwickelte sich schnell, als die Polizei feststellte, dass es sich bei den vermeintlichen Schusswaffen um Airsoft-Waffen handelte – also täuschend echte Nachbildungen, die meist für Freizeitaktivitäten verwendet werden. Diese Waffen sowie das dazugehörige Zubehör wurden von den Beamten sichergestellt. Zudem wurde gegen beide Männer ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen.
Entdeckung von Drogen
Bei der Durchsuchung der Wohnung des 28-Jährigen fanden die Polizisten zusätzlich Cannabis und Suchtmittel in Tablettenform. Diese Entdeckung führte dazu, dass gegen die beiden Männer nicht nur wegen des Verstoßes gegen das Waffenrecht, sondern auch wegen Drogenbesitzes Anzeige erstattet wurde. Solche Vorfälle werfen Fragen zu den Sicherheitsvorkehrungen im Umgang mit scheinbar harmlosen Freizeitgeräten auf und unterstreichen die potenziellen Risiken, die mit der Nutzung dieser Geräte verbunden sein können.
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