Innsbruck

Innsbruck regelt E-Scooter: Abstellplätze und Tempolimits ab September

Strengere Vorschriften für E-Scooter in Innsbruck: Ab dem 2. September müssen diese auf speziellen Flächen abgestellt werden, sonst gibt's Probleme für die Verleiher!

In Innsbruck stehen bedeutende Änderungen für die Nutzung von E-Scootern bevor. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass das Abstellen von E-Scootern ab dem 2. September in der Innenstadt sowie in den Stadtteilen Wilten und Pradl nicht mehr willkürlich erfolgen darf. Stattdessen sollen Nutzer dazu verpflichtet werden, ihre E-Scooter an speziell gekennzeichneten Abstellflächen abzustellen. Diese Maßnahme ist eine direkte Reaktion auf Beschwerden von Anwohnern, die oft auf die unsachgemäße Ablage dieser Fahrzeuge auf Gehsteigen hingewiesen haben. Stadträtin Janine Bex (Die Grünen) erklärte, dass die neuen Vorschriften eine Lösung für die wiederkehrenden Probleme bieten sollen.

Die Umsetzung dieser Regelung erfolgt in Zusammenarbeit mit den drei E-Scooter-Verleihfirmen in der Stadt, die zudem technische Vorkehrungen treffen müssen, um die Einhaltung der neuen Abstellregeln zu gewährleisten. Bex betont auch den Service-Aspekt: Jeder Anbieter hat eine Hotline eingerichtet, die an sieben Tagen die Woche erreichbar ist, um benötigte Unterstützung zu bieten. Bei Verkehrsbehinderungen oder Störfällen sind die Betreiber dazu verpflichtet, innerhalb von maximal vier Stunden zu handeln.

Geschwindigkeits- und Mengenbeschränkungen

Zusätzlich zu den neuen Abstellregelungen hat der Gemeinderat auch die Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter im Stadtgebiet auf 20 km/h festgelegt. In Fußgängerzonen, die für den Fahrradverkehr freigegeben sind, gilt sogar eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 8 km/h. Diese Regelungen müssen technisch eingehalten werden, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

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Die Anzahl der E-Scooter pro Anbieter ist ebenfalls limitiert. Jeder der drei Anbieter in Innsbruck darf maximal 225 E-Scooter im Angebot haben, um Überfüllung und Verkehrsbehinderungen zu vermeiden.

Über die neuen Abstellflächen hinaus gibt es außerhalb der sogenannten Sperrzone einen „Free Floating-Bereich“, wo die E-Scooter-Nutzer angehalten werden, ihre Geräte so abzustellen, dass sie den Verkehr nicht behindern. Die Stadt befindet sich in einem fortlaufenden Dialog mit den Verleihfirmen und wird die Situation in den kommenden Monaten überwachen. Wenn die gewünschten Verbesserungen ausbleiben, deutete Bex an, dass erneut politische Diskussionen angestoßen werden müssten.

Die neu geschaffenen Abstellmöglichkeiten sollen nicht nur für die E-Scooter der Verleihfirmen zugänglich sein, sondern jeder, der einen E-Scooter besitzt, darf ihn dort abstellen. Diese Regelung soll dazu beitragen, ein geordneteres Stadtbild zu schaffen und die Mobilität in Innsbruck zu optimieren.

Quelle/Referenz
tirol.orf.at

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