Im Jahr 2024 wurde in Österreich ein bedeutender Schritt im Umgang mit Polizeigewalt unternommen. Eine Ermittlungs- und Beschwerdestelle, die zu Beginn des Jahres eingerichtet wurde, hat seit ihrer Gründung bereits zwei Anklagen hervorgebracht. Die Stelle ist ein Resultat des Regierungsübereinkommens zwischen ÖVP und Grünen und zielt darauf ab, Vorwürfe von Misshandlungen durch Polizeibeamte aufzuklären.
Insgesamt sind bisher 393 Vorwürfe eingegangen, darunter auch Fälle von polizeilichem Waffengebrauch mit und ohne tödlichen Ausgang. Aus diesen Verfahren wurden bis jetzt 261 abgeschlossen, während 158 noch in Bearbeitung sind, so die Informationen des Innenministeriums.
Misshandlungsvorwürfe und deren Prüfung
Ein Großteil der eingereichten Misshandlungsvorwürfe haben sich laut Innenministerium als unbegründet herausgestellt. In 150 dieser Fälle wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und in 109 Fällen stellte die Justiz die Verfahren ein. Dies wirft Fragen zur Hypothese der häufigen Polizeigewalt auf, die in der Gesellschaft diskutiert wird.
Die zwei Anklagen, die bislang erhoben wurden, ergeben sich aus einem Fall, in dem zwei Polizeibeamte einer Person aus Somalia, die in einem Amtshandlungsrahmen als Opfer galt, Gewalt angetan haben sollen. Dies geschah mutmaßlich durch körperliche Übergriffe, sowie durch das Aussetzen der Person außerhalb der Stadt in einem alkoholisierten Zustand. Die Angeklagten bestritten jedoch die Vorwürfe und entschuldigten sich beim Opfer während des Prozesses. Die Strafen, die sie erhielten, beliefen sich auf Geldbußen von 3.000 Euro und 2.250 Euro, während einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren und ein möglicher Jobverlust gedroht hätten.
Die Rolle der Ermittlungsstelle
Die Ermittlungs- und Beschwerdestelle hat bislang eine signifikante Rolle dabei gespielt, die Vorwürfe von Polizeigewalt systematisch zu bearbeiten. Aktuell sind 32 Mitarbeiter tätig, darunter auch Fachkräfte wie Menschenrechtsexperten und Psychologen. Der Plan sieht vor, die Kapazitäten der Stelle auf 36 Arbeitsplätze zu erhöhen. Für das Jahr 2025 ist zudem eine Evaluierung zur Weiterentwicklung des Personaleinsatzkonzeptes vorgesehen.
Die Ermittlungen umfassen nicht nur Misshandlungen, sondern auch die Überprüfung von Zwangsanwendungen und tödlichen Waffeneinsätzen, wobei drei tödliche Waffengebrauchsfälle aktuell untersucht werden. Hierbei wurde einem der Fälle von Zwangsanwendung aufgrund mangelnder Beweise die Ermittlungen eingestellt.
Die Schaffung dieser Stelle spiegelt einen wachsenden Bedarf wider, unabhängig von den Behörden über Vorfälle zu berichten und es gibt Anzeichen dafür, dass die Behörden nun bereit sind, die notwendigen Schritte zur Sicherstellung von Transparenz und Verantwortung zu ergreifen. Weitere Informationen dazu liefert www.vol.at.
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