Innsbruck-Land

Tiroler Rollstuhlfahrer: Finanzierung erst nach Eingreifen der Volksanwaltschaft

Tiroler kämpft monatelang um neuen Rollstuhl – erst als die Volksanwaltschaft eingreift, lenkt die ÖGK ein und bewilligt endlich die dringend benötigte Hilfe in Innsbruck!

In einer besorgniserregenden Situation hat die Tiroler Gesundheitskasse (ÖGK) erst nach erheblichem öffentlichem Druck und der Intervention der Volksanwaltschaft reagiert, um einem erkrankten Mann die dringend benötigte Mobilitätshilfe zu gewähren. Gerhard R. leidet an einem fortschreitenden Muskelschwund und ist seit Jahren auf einen elektrischen Rollstuhl angewiesen. Sein alter Rollstuhl, der über 17 Jahre alt ist, ist mittlerweile defekt, und die notwendigen Ersatzteile sind nicht mehr erhältlich.

Im Oktober 2023 stellte der 54-Jährige einen Antrag auf die Finanzierung eines neuen Rollstuhls, nachdem er ein Kostenvoranschlag und eine ärztliche Bestätigung eingereicht hatte. Doch bis zum Eingreifen der Volksanwaltschaft blieb die Anfrage der ÖGK unbeantwortet. Gerhard R. musste daraufhin einen Leihrollstuhl nutzen, der nicht auf seine speziellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dies führte zu erheblichen Herausforderungen in seinem Alltag, der durch häufiges Umstellen und Anpassen seiner Sitzposition erschwert wurde.

Ein erfolgreiches Eingreifen der Volksanwaltschaft

Die Lage änderte sich dramatisch, als die Volksanwaltschaft aktiv wurde und die Situation öffentlich machte. Aufnahmen für die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ waren bereits in Planung, als die ÖGK schließlich den Antrag auf einen neuen Rollstuhl genehmigte. Volksanwalt Bernhard Achitz zeigte sich über die verzögerte Reaktion der ÖGK verwundert und stellte klar, dass in solch klaren Fällen zügig und unkompliziert gehandelt werden sollte: „Das Krankheitsbild von Herrn R. ist der ÖGK bekannt; es hätte längst eine Lösung gefunden werden müssen,“ lautete sein Kommentar.

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Ein weiteres Beispiel für die Unzulänglichkeiten der ÖGK ist der Fall von Christine A., die unter Multipler Sklerose leidet. Auch sie wartete monatelang auf die Genehmigung für einen Rollstuhl, der für sie von essenzieller Bedeutung ist, um außerhalb ihres Zuhauses mobil zu sein. Auch hier führte das Einschalten der Volksanwaltschaft zu einer schnellen Entscheidung der ÖGK.

Martin Ladstätter, der Obmann von BIZEPS und Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrates, stellte fest, wie sehr solche Verzögerungen das Leben der Betroffenen beeinträchtigen. „Es ist schmerzhaft, auf einem Hilfsmittel sitzen zu müssen, das nicht gut angepasst ist,“ betonte er. Die derzeitige Finanzierungsregelung sieht vor, dass die ÖGK den Rollstuhl von Gerhard R. bezahlt, während das Land Tirol die Spezialausstattung übernimmt. Ladstätter forderte eine sofortige Bereitstellung der notwendigen Hilfsmittel, bevor alle Fragen zur Kostenaufteilung geklärt werden. „Die Gespräche sollten nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden,“ fügte er hinzu.

Das Beispiel von Gerhard R. und Christine A. verdeutlicht die Problematik im Umgang mit Anträgen für Mobilitätshilfen und zeigt die Notwendigkeit, dass zuständige Stellen effizienter reagieren müssen, um das Recht auf Mobilität für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Solche Eingriffe von Institutionen wie der Volksanwaltschaft sind nötig, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und darauf hinzuweisen, dass die Lebensqualität der Betroffenen an erster Stelle stehen sollte.

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