In Innsbruck nimmt die Diskussion über den Wohnungsnotstand eine neue Wendung, nachdem Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler in einem offenen Brief an Bürgermeisterstellvertreter Georg Willi und Stadträtin Janine Bex mehrere Vorwürfe zurückgewiesen hat. Dies geschah im Rahmen der politischen Auseinandersetzung um den im Gemeinderat beschlossenen Wohnungsnotstand, der nun auch die Augen der Tiroler Landesregierung auf sich zieht.
Politische Verantwortung & Raumordnung
Geisler betont in seinem Schreiben die Verantwortung der Stadt Innsbruck bei der Schaffung von leistbarem Wohnraum. Er ist verwundert darüber, dass die politischen Vertreter vor Ort offenbar die zur Verfügung stehenden raumordnungsrechtlichen Instrumente nicht genutzt haben. Diese Instrumente, die in vielen anderen Gemeinden seit Jahren erfolgreich implementiert werden, sind wohl bekannt und sollten auch in Innsbruck zur Anwendung kommen.
„Die gesetzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Wohnungsnotstands stehen bereit, doch es liegt an den Innsbrucker Vertretern, diese anzuwenden“, erklärt Geisler und fordert ein Umdenken in der lokalen Politik.
Die Rolle von Airbnb
In seiner Stellungnahme erwähnt Geisler auch das Thema Airbnb, welches immer wieder in der Diskussion steht. Seit 1.9.2021 bedarf jede neue gewerbliche Beherbergung in Wohngebäuden einer baurechtlichen Genehmigung. Diese Vorschrift soll dazu beitragen, dass unerwünschte Kurzzeitmieten unterbunden werden. „Ob Neubau oder Umnutzung bestehender Wohnungen, die rechtlichen Voraussetzungen sind klar und strenger als in manch anderen Städten, auch in Wien“, erklärt Geisler und hebt die Möglichkeit hervor, dass Kommunen durch diese Regelungen regulatorische Maßnahmen ergreifen können.
Wichtigkeit der gesetzlichen Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Vorgaben für die Feststellung des Wohnungsnotstands in Innsbruck beruhen auf den Daten der Stadt, die gemäß den gesetzlichen Vorschriften ermittelt wurden. Geisler unterstreicht, dass die Absichten der Stadtvertreter in Bezug auf gesetzliche Vorkaufsrechte unangebracht sind, da es klare Schritte gibt, die zu unternehmen sind, bevor solche Rechte gelten können. „Erst mit der Erlassung einer spezifischen städtischen Verordnung können weitere rechtliche Schritte unternommen werden“, sagt Geisler.
Vertragsraumordnung und deren Anwendung
Ein weiteres großes Thema ist die Vertragsraumordnung. Geisler verweist darauf, dass die Möglichkeit zur Verknüpfung von hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Maßnahmen in Tirol seit 1.10.2016 gesetzlich geregelt ist. Dies ermöglicht es den Gemeinden, potenzielle Wohnbauflächen gezielt auszuwählen und dafür Sorge zu tragen, dass gesetzliche Rahmenbedingungen respektiert werden. Die Stadt Innsbruck habe somit die Möglichkeit, auch größere Flächen für geförderten Wohnbau auszuweisen und die damit verbundenen Preise zu regulieren.
Bedarf an Vorbehaltsflächen
Auch auf die Forderung nach Vorbehaltsflächen für geförderten Wohnbau geht Geisler ein. Er hebt hervor, dass die Stadt Innsbruck in der Verantwortung stehe, diese Flächen auszuweisen. „Die Instrumente dafür sind seit 30 Jahren vorhanden, doch die Umsetzung wurde versäumt“, so Geisler. Dies stellt einen bedeutenden Punkt in der Diskussion dar, da die Stadtplanung diese Flächen bereits vor Jahren identifiziert hat.
Gemeinsame Verantwortung in der Stadtpolitik
Die Auseinandersetzungen zwischen Land und Stadt sind nicht nur eine Frage der politischen Rhetorik, sondern prägen das Leben der Innsbrucker Bevölkerung wesentlich. Die Art und Weise, wie die Verantwortlichen mit dem Wohnungsproblem umgehen, wirkt sich direkt auf die Lebensqualität und die soziale Balance in dieser Stadt aus. Eine engere Kooperation zwischen den politischen Ebenen ist notwendig, um die Herausforderungen des Wohnungsmarktes wirklich anzugehen.