Innsbruck hat ein neues System zur Vergabe von städtischen Wohnungen eingeführt, das in mehreren Workshops entwickelt wurde. An diesen Workshops waren Vertreter aus der Stadtverwaltung, Sozialvereinen, Wohnbauträgern und Experten beteiligt. Herr Bürgermeister Johannes Anzengruber erklärte, dass es bei dieser Reform darum geht, die Vergabeprozesse zeitgemäßer und benutzerfreundlicher zu gestalten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Familienfreundlichkeit, was bedeutet, dass nun auch Familien mit höherem Wohnbedarf besser berücksichtigt werden.
Aktuell gibt es in Innsbruck etwa 17.000 städtische Wohnungen, und rund 2.000 Menschen sind auf der Warteliste. Zukünftig können alle Personen, die seit mindestens vier Jahren in Innsbruck wohnen oder dort arbeiten, einen Antrag auf eine Stadtwohnung stellen. Zuvor war dies erst nach fünf Jahren möglich. Dies ermöglicht es mehr Menschen, schneller Zugang zu dringend benötigtem Wohnraum zu erhalten.
Vorzüge der neuen Wohnungsvergabe
Ein weiterer Fortschritt besteht darin, dass auch Personen ohne Daueraufenthaltstitel Ansprüche auf städtische Wohnungen anmelden können, sofern sie einen Aufenthaltstitel haben, der ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Diese Neuerung könnte das Angebot für eine breitere Bevölkerungsgruppe öffnen und stellt sicher, dass auch Menschen aus der Mittelschicht in den Genuss einer Stadtwohnung kommen können. Georg Willi, der Vizebürgermeister, hebt zudem die sozialen und ökologischen Aspekte dieser Regelung hervor. Besonders betont wird der Fokus auf Nachhaltigkeit und Variabilität im Wohnraumangebot.
Ein zentrales Element der Reform ist ein transparentes Punktesystem, das dafür sorgt, dass Vorgemerkte basierend auf sozialen Kriterien priorisiert werden können. Benjamin Plach, Vorsitzender des Wohnungsausschusses, bezeichnete die Anpassungen als „Meilenstein in der Innsbrucker Wohnpolitik“. Er sieht in den neuen Richtlinien eine Möglichkeit zur rascheren Wohnversorgung in Notlagen ohne die bisherigen, komplizierten Zuweisungsverfahren.
Wichtige Änderungen und Neuerungen
- Der Wohnbedarf wird jetzt ab einer Mietzinsbelastung von 33 Prozent des Nettofamilieneinkommens definiert, anstelle der bisherigen 40 Prozent.
- Es wird mehr Flexibilität bei übergeordneten Interessen, etwa bei Abrissmaßnahmen, ermöglicht.
- Die Regelungen beinhalten auch ein Dringlichkeitsgremium, das in speziellen Fällen unabhängig von der Punkteanzahl entscheiden kann.
- Die Definition von Wohnungswechselmöglichkeiten wird präziser gefasst, um eine bessere Flexibilität zu bieten.
- In bestimmten Situationen können Wohnungen gleichzeitig mehreren Interessenten angeboten werden, um Wartezeiten zu minimieren.
- Die Digitalisierung des Vergabeprozesses wird durch die Einführung des Innsbrucker Wohntickets und eine Online-Plattform ergänzt.
Ein endgültiges Votum des Gemeinderats, das die neue Richtlinie offiziell beschließt, wird am Donnerstag erwartet. Diese Anpassungen könnten einen bedeutenden Schritt in der Wohnpolitik der Stadt darstellen, indem sie die Vergabeprozesse transparenter gestalten und verschiedene gesellschaftliche Gruppen besser einbeziehen.
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