Innsbruck bereitet sich auf eine Erweiterung des Angebots an Leih-E-Scootern vor, denn Max Mobility wird künftig mit seinen markanten gelben Scootern die Straßen der Stadt bevölkern. Mit einem Preis von einem Euro für die Freischaltung und 25 Cent pro Minute für die Nutzung, bietet der Anbieter eine kostengünstige Möglichkeit, sich in der Stadt fortzubewegen. Das Unternehmen hat bereits in mehreren anderen Städten, wie Klagenfurt oder Linz, Fuß gefasst und ist in Fürstenfeld ansässig.
Die Diskussion um Leih-E-Scooter in Innsbruck zeigt, dass nicht alle Bürger mit der aktuellen Situation zufrieden sind. Trotz eines Maßnahmenpakets, das die Nutzung der E-Scooter regeln soll, bleibt die Kritik laut. Während die Stadtverwaltung behauptet, dass die Situation sich verbessert hat, beschweren sich viele Bürger immer noch über die „wilden“ Abstellvorgänge der Scooter.
Regeln und Vorschriften
Die Regeln für die E-Scooter-Nutzung in Innsbruck sind klar festgelegt. Anstatt einer komplettem Verbot, das im Gemeinderat nicht durchgesetzt werden konnte, gibt es nun ein Maßnahmenpaket. Die Anbieter sind verpflichtet, die Maximalanzahl von 225 stationslosen E-Scootern inklusive der bereits bestehenden Verleiher einzuhalten. Zudem wurden Free-Floating-Bereiche und Sperrzonen eingerichtet, die sicherstellen sollen, dass die E-Scooter nicht überall abgestellt werden dürfen – beispielsweise in der Innenstadt und in den Stadtteilen Wilten und Pradl. Nur an speziell gekennzeichneten Abstellplätzen dürfen die Scooter innerhalb dieser Zonen abgestellt werden. Die Anbieter sind auch gefordert, technische Vorkehrungen zu treffen, damit E-Scooter in Sperrzonen nicht mehr abgestellt werden können.
Der Unmut der Bürger zeigt dennoch, dass viele das Gefühl haben, dass die E-Scooter nicht die erwünschte Lösung darstellen, um die Fortbewegung in der Stadt zu erleichtern. Stattdessen sorgt das wilde Abstellen der Scooter oft für ein unordentliches Stadtbild und Probleme für Fußgänger.
Abstellflächen und Nutzung
Um diesen Problemen entgegenzuwirken, stehen im Innenstadbereich zahlreiche markierte Abstellflächen zur Verfügung. Zu diesen gehören unter anderem die Heiliggeiststraße, die Maria-Theresien-Straße und die Kaiser-Josef-Straße. Auch öffentliche Plätze wie der Adolf-Pichler-Platz und das Universitätsgelände sind als Abstellorte festgelegt. Diese Abstellplätze sind nicht nur für die Nutzer der Leih-E-Scooter, sondern auch für private E-Scooter-Besitzer zugänglich. Ein Entscheidungsparameter für die Abstellorte ist, dass es keine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der abstellbaren Scooter gibt.
Das Abstellen der Scooter in städtischen Parks ist jedoch untersagt, ebenso der Transport der E-Scooter in öffentlichen Verkehrsmitteln, was von den Verkehrsbetrieben in ihren Beförderungsbestimmungen geregelt wird. Die Stadt hofft, dass die Einhaltung dieser Regeln zu einer insgesamt besseren Erlebbarkeit von E-Scootern in Innsbruck führt.
Eine aktuelle Umfrage könnte zeigen, ob die Bemühungen der Stadtverwaltung und der Anbieter tatsächlich zu einer Verbesserung der Situation in Innsbruck geführt haben. Die Einnahmeströme aus den Leihgebühren könnten zudem eine interessante Perspektive auf die Rentabilität der E-Scooter-Systeme in der Stadt geben. Für weitere Informationen über die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf E-Scooter in Innsbruck, siehe den Bericht auf www.meinbezirk.at.