In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) dem Tiroler Energieversorger Tiwag Auflagen für das geplante Kraftwerksprojekt Imst-Haiming auferlegt. Dies erfolgt nach Einsprüchen, die unter anderem vom Landesumweltanwalt, dem WWF und der Gemeinde Haiming gegen den ursprünglichen positiven Bescheid im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren eingereicht wurden. Die von Tiwag angestrebte Umweltverträglichkeitsprüfung wird jetzt durch zusätzliche ökologische Auflagen ergänzt, die darauf abzielen, die negativen Auswirkungen auf die Fischbestände zu minimieren. Ein BVwG-Sprecher bestätigte die Neuigkeiten, die zuerst in der „Tiroler Tageszeitung“ berichteten.
Die Auflagen des Gerichts betreffen hauptsächlich die Schwall-Sunk-Ereignisse, die durch den Betrieb von Wasserkraftwerken entstehen. Diese Phänomene führen zu plötzlichen Wasserstandsschwankungen, die vor allem für kleine Fische gefährlich sind. Bei der Inbetriebnahme und Abschaltung eines Speicherwerks fließt viel Wasser auf einmal und zurück, was das Ökosystem erheblich beeinträchtigen kann. Hierbei wird die Wasserqualität durch den schnellen Wechsel ebenfalls negativ beeinflusst, was die Fischfauna in der Restwasserstrecke gefährdet. Das Gericht identifizierte eine potenzielle „Erhöhung der Quantität und Verschlechterung der Qualität“ dieser Ereignisse, wenn das Vorhaben in der ursprünglichen Form umgesetzt würde.
Reaktionen und zukünftige Pläne
Trotz der neuen Auflagen gibt Tiwag an, dass die Beeinträchtigungen, die angepasst werden müssen, geringfügig sind. In einer Stellungnahme erklärte Alexander Speckle, der Bauvorstand von Tiwag, dass die Vorbereitungsarbeiten bereits begonnen haben und man alle Hürden erfolgreich überwunden hat. Für das Kraftwerk ist eine Bauzeit von fünf Jahren eingeplant, und nach der Inbetriebnahme wird eine jährliche Produktion von etwa 252 Millionen Kilowattstunden erneuerbarem Strom erwartet. Dies stellt nicht nur einen Fortschritt in der Energiegewinnung dar, sondern soll auch zur Verbesserung der Schwall- und Sunk-Problematik am Inn beitragen.
Das Kraftwerksprojekt Imst-Haiming wird als Ausleitungskraftwerk eingeordnet, da es eine bereits zuvor genutzte Wassermenge aus dem bestehenden Kraftwerk Prutz-Imst zur Stromproduktion verwendet. Diese Technik erfolgt über einen 14 Kilometer langen unterirdischen Stollen, der das Wasser von Imst nach Haiming leitet. Dort wird das Wasser mittels hocheffizienter Francis-Turbinen im unterirdischen Kavernenkraftwerk zu Strom verarbeitet. Laut Speckle bietet dieses System eine energieeffiziente Lösung, die gleichzeitig nur minimale Eingriffe in die Umwelt erfordert.
Trotz dieser Pläne hat der WWF seine Besorgnis über den Umweltaspekt des Projekts geäußert und fordert mehr Ausgleichsmaßnahmen, um die ökologischen Bedenken ernst zu nehmen. Die Organisation nennt die Anforderungen an das Projekt unzureichend und setzt sich für stärkere Schutzmaßnahmen der einheimischen Fauna und Flora ein.
Die Frage bleibt, wie sich die angeordneten ökologischen Anpassungen auf das Vorhaben auswirken werden. Tiwag hat bereits erklärt, die neuen Auflagen als Chance zu sehen, das Projekt umweltfreundlicher zu gestalten und gleichzeitig die Versorgungsanforderungen zu erfüllen. Gegen die Entscheidung des BVwG können außerordentliche Rechtsmittel eingelegt werden, was möglicherweise zu weiteren juristischen Auseinandersetzungen führen könnte. Details dazu sind auch weiterhin Gegenstand intensiver Diskussionen in der Region, wobei die Stimmen der Umweltschützer und der Energieversorger gegensätzlicher nicht sein könnten. Mehr darüber erfahren Sie, in einem aktuellen Bericht auf energynewsmagazine.at.