Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) setzt sich für die Einführung einer Helmpflicht für E-Bikerinnen und -fahrer ein, um jährlich 300 Schädel-Hirn-Verletzungen in Österreich zu verhindern. Diese Maßnahme wird mittlerweile von den Sportlern selbst mehrheitlich befürwortet. Obwohl die Sinnhaftigkeit einer gesetzlichen Helmpflicht auf Widerstand stößt, zeigt die Erfolgsgeschichte der Radhelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zwölf Jahre im Jahr 2011 die positiven Auswirkungen solcher Maßnahmen auf die Verletzungsrate.
E-Bikes haben in Tirol an Popularität gewonnen, wobei die Nutzung des elektrischen Antriebs aufgrund seiner Bequemlichkeit zunimmt. Dennoch bergen E-Bikes aufgrund ihrer höheren Geschwindigkeit und Beschleunigung zusätzliche Gefahren. Das Durchschnittsalter der mit E-Bikes verunglückten Personen liegt bei 55 Jahren. Viele Erwachsene, die mit herkömmlichen Fahrrädern vertraut sind, haben Schwierigkeiten mit dem Umstieg auf E-Bikes aufgrund des höheren Gewichts, des anderen Bremsverhaltens und der generellen Bedienung.
Laut dem KFV tragen bereits 62 Prozent der E-Bikerinnen und Biker einen Helm, im Vergleich zu nur 40 Prozent bei herkömmlichen Fahrrädern. Dennoch schützen beim tödlichen Unfall nur etwas mehr als ein Drittel der E-Biker ihren Kopf mit einem Helm. Berechnungen des KFV zeigen, dass das Risiko für eine Schädel-Hirnverletzung bei einem Unfall ohne Helm sieben Mal höher ist als mit Helm. Eine allgemeine Helmpflicht für E-Bikes hätte in den letzten sieben Jahren über 2.200 Schädel-Hirn-Verletzungen verhindern können, was mehr als 300 Fällen pro Jahr entspricht. Neben der Helmpflicht fordert das KFV auch den Ausbau der Radinfrastruktur mit breiteren Radfahranlagen, um die Sicherheit der Radfahrer weiter zu verbessern.