Tirol

Gynäkologie-Kassenärzte: Ärztekammer fordert bessere Bedingungen für Kassenstellen in Tirol

Gynäkolgiezentren in Tirol: Ärztekammer skeptisch und fordert alternative Maßnahmen

Als Reaktion auf den Mangel an Gynäkologie-Kassenärzten plant die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) die Einführung von Frauengesundheitszentren. Die Tiroler Ärztekammer äußerte jedoch Bedenken und betonte die Notwendigkeit besserer Bedingungen für Kassenstellen. Der Ärztekammerpräsident Stefan Kastner kritisierte die ÖGK-Pläne und schlug die Einführung eines Vorsorgevertrags für die Betreuung von Schwangeren sowie die Verbesserung der Kassenverträge in der Gynäkologie vor.

ÖGK-Obmann Andreas Huss hatte angeregt, durch die Zusammenarbeit von Frauenärztinnen und Hebammen ähnlich den Primärversorgungszentren bessere Arbeitsbedingungen im Kassensektor zu schaffen. Dies erfordert jedoch eine Gesetzesänderung, da solche Gesundheitszentren bisher nur für Haus- und Kinderärzte zulässig sind. Der Vorstoß erfolgte aufgrund der ungleichen Geschlechterverteilung unter den Kassenfrauenärzten, da 63 Prozent Männer und nur 37 Prozent Frauen sind.

In Tirol sind derzeit vier Gynäkologie-Kassenstellen unbesetzt, was einen dringenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften aufzeigt. Kastner nannte die Anforderungen an eine kassenärztliche Ordination als Hauptursache für die offenen Stellen. Er forderte eine Senkung der wöchentlichen Mindestöffnungszeit von 22 Stunden und eine Erhöhung der Kassenstellen, um die Attraktivität für potenzielle Bewerber zu steigern, insbesondere für Frauen. Die Ärztekammer kritisierte auch Verzögerungen und Versäumnisse der ÖGK, vor allem im Hinblick auf Verträge für Kinderprimärversorgungszentren und Prímärversorgungseinheiten in Tirol.

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Zusätzlich schlug die Tiroler Ärztekammer die Einführung eines Vorsorgevertrags für die Betreuung von Schwangeren vor. Dieser könnte nach dem Vorbild der allgemeinen Vorsorgeuntersuchung gestaltet sein und es auch Wahlärzten ermöglichen, direkt mit der Krankenkasse abzurechnen. Durch solche Verträge soll eine verbesserte medizinische Betreuung von werdenden Müttern zu den Bedingungen der Krankenkassen gewährleistet werden.

Quelle/Referenz
tirol.orf.at

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