Im Tiroler Skigebiet Hochoetz ereignete sich Anfang Jänner ein tragischer Gondelabsturz, bei dem eine vierköpfige dänische Urlauberfamilie schwer verletzt wurde. Nach intensiven Ermittlungen gab die Staatsanwaltschaft Innsbruck kürzlich bekannt, dass keine strafrechtlichen Konsequenzen für den Betriebsleiter der Bahnen und einen Waldaufseher folgen werden.
Ein seilbahntechnisches, ein geologisches und ein forstwirtschaftliches Gutachten haben ergeben, dass das Unglück „nicht verhinderbar“ war. Zwei Fichten stürzten auf das Seil der Gondelbahn, was zu massiven Schwingungen führte. Die Klemme der Gondel löste sich schließlich, und die Kabine stürzte rund zwölf Meter in die Tiefe. Der Vater der Familie erlitt lebensgefährliche Verletzungen, während die anderen Insassen schwere Verletzungen davontrugen. Auch ein deutsches Ehepaar in der vorhergehenden Gondel wurde teils schwer verletzt.
Die Gutachten ergaben, dass der direkte Auslöser des Absturzes die von oben getroffene untere Fichte war. Ein technischer Defekt an der Seilbahn konnte ausgeschlossen werden. Der geologische Bericht bescheinigte kein schuldhaftes Verhalten bei der Kontrolle des Baumbestandes. Es wurde festgestellt, dass die umgestürzten Bäume als abstrakte Gefahr angesehen werden konnten, die selbst von einem erfahrenen Geologen nicht vorhersehbar waren.
Das forstwirtschaftliche Gutachten konnte die Ursache für das Versagen der oberen Fichte nicht eindeutig bestimmen. Der Verteidiger des Waldaufsehers betonte, dass sein Mandant seine gesetzlichen Pflichten erfüllt habe. Das Unglück sei letztendlich das Ergebnis eines tragischen Verlaufs gewesen, für den es keinen strafrechtlich Schuldigen gebe.
Insgesamt ist der Gondelabsturz in Tirol eine traurige Episode, die durch unglückliche Umstände verursacht wurde und nun ohne strafrechtliche Konsequenzen bleibt. Die Behörden haben intensiv ermittelt, um die Ursachen zu klären, und trotz des tragischen Ausgangs konnte kein fahrlässiges Verhalten festgestellt werden.