Das Urteil des Schwurgerichts wurde am Freitag verkündet und der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hansjörg Mayr, betonte, dass es keinen Grund zur Anfechtung vor dem Obersten Gerichtshof gebe, da keine Fehler in der Verhandlung festgestellt wurden. Trotz des einstimmigen Freispruchs der Geschworenen akzeptierte die Staatsanwaltschaft das Urteil und erklärte, dass sie keinen anderen Ermittlungsansatz habe.
Die Verteidigung im dreitägigen Prozess war äußerst kritisch gegenüber der Anklage und den Behörden und stellte mögliche Ermittlungsfehler heraus. Auch wurden zahlreiche Gutachten widersprochen, und die Verteidigung argumentierte, dass nie Anklage erhoben werden sollte. Hansjörg Mayr wies die Kritik an der Länge der Untersuchungshaft zurück und betonte, dass der dringende Tatverdacht die Haft rechtfertigte.
Der freigesprochene 39-Jährige hat nun Anspruch auf Entschädigung. Experten schätzen die Entschädigung für Dienstentgang und Schmerzensgeld auf 20 bis 50 Euro pro Hafttag nach dem strafrechtlichen Entschädigungsgesetz. Zivilrechtlich könnte das Dreifache angemessen sein. Allerdings muss der Angeklagte einen Großteil der Verteidigerkosten selbst tragen, da nur ein Beitrag von maximal 30.000 Euro erstattet wird.
Nach dem einstimmigen Freispruch durch die Geschworenen stehen noch zivilrechtliche Schritte offen. Staatsanwalt Joachim Wüstner äußerte sich zunächst nicht zu weiteren Maßnahmen. Die Verteidiger kritisierten die polizeiliche Ermittlungsarbeit und die lange Untersuchungshaft, die anderthalb Jahre dauerte. Sie erwähnten die Möglichkeit eines zivilrechtlichen Vorgehens, das jedoch noch unklar ist.
Das Urteil des Gerichts wurde nach weniger als zwei Stunden verkündet, und der Angeklagte wurde auch vom Vorwurf freigesprochen, einen Überfall vorgetäuscht zu haben. Der Freispruch wurde im Gerichtssaal mit Applaus aufgenommen.