Stalking ist ein ernsthaftes Problem, das Opfern psychische und physische Schäden zufügt. Rechtsanwältin Pencu-Parigger von den Tiroler Rechtsanwältinnen und -anwälten informiert über Maßnahmen, die Opfer ergreifen können, gegen diese unerwünschten Verfolgungen und Belästigungen vorzugehen.
Lage in Tirol und Österreich
In Tirol stieg die Anzahl der Stalking-Fälle von 41 im Jahr 2022 auf 103 im Jahr 2023. In Österreich ist Stalking seit 2006 im „Antistalking-Gesetz“ festgelegt. Zivilgerichte können einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre aussprechen.
Rechtliche Schritte
Stalking wird als beharrliche Verfolgung im Strafgesetzbuch definiert. Opfer können Beweise wie Anrufe, Nachrichten und Kontaktaufnahmen dokumentieren. Es besteht die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung, die mit Geldstrafen bei Nichteinhaltung sanktioniert wird.
Stalkerware und Präventiv-Stalker-Apps
Stalkerware ermöglicht das heimliche Ausspionieren und Verfolgen von Geräten. Es gibt Apps wie die „NoStalk-App“, die Betroffene bei der Beweissicherung unterstützen. Diese Apps dienen dazu, Stalking-Vorfälle lückenlos zu dokumentieren und bei rechtlichen Schritten zu verwenden.