Angesichts der aktuellen Hitzewarnungen fordert die AK Tirol eine verbesserte rechtliche Grundlage für Arbeitnehmer, um bei zu hohen Temperaturen am Arbeitsplatz Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Hitze am Arbeitsplatz beeinträchtigt nicht nur die Leistungsfähigkeit, sondern kann auch ernsthafte gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Trotz langjähriger Bemühungen der AK zur Sensibilisierung für dieses Thema, blieben Forderungen nach Reformen im Arbeitsrecht bisher unbeachtet.
Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen im Freien
Die zunehmende Hitze und UV-Strahlung stellen eine Gefahr für Arbeitnehmer dar, die im Freien tätig sind. Die AK fordert daher zusätzliche Schutzmaßnahmen wie den Schutz vor UV-Strahlung und die Möglichkeit, die körperliche Arbeit bei Ozonalarm sofort einzustellen. Eine Reform der Arbeitsstättenverordnung ist erforderlich, um diese Arbeitnehmer angemessen zu schützen. Insbesondere systemrelevante Berufe sollten mit mehr bezahlten Pausen unterstützt werden, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Regelungen für Raumtemperaturen in Innenräumen
Auch in Innenräumen müssen Anpassungen im Arbeitsrecht vorgenommen werden, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Bei Raumtemperaturen von 30 Grad oder höher fordert die AK bezahlte hitzefrei, wenn keine kühlere Alternative vorhanden ist. Dies betrifft nicht nur Fabrikhallen und Baufahrzeuge, sondern auch Büros, die hoher Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Sollten Vorgesetzte nicht für Abkühlung sorgen, empfiehlt die AK Tirol, sich an entsprechende Ansprechpartner wie den Betriebsrat oder Arbeitsmediziner zu wenden.