Tirol

18-Jähriger aus Salzburg schießt in München mit Weltkriegsgewehr – Wie kam er an die Waffe?

Die dubiose Entstehungsgeschichte eines tödlichen Repetiergewehrs

In München kam es zu einem tragischen Vorfall, bei dem der Täter, ein 18-jähriger Mann namens Emrah I. aus Österreich, auf das israelische Generalkonsulat schoss. Das Gewehr, das er benutzte, war laut Polizeiangaben eine ältere Langwaffe mit Bajonett. Doch wie gelang es ihm, trotz Waffenverbot in Österreich an diese Waffe zu gelangen?

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte bereits 2023 ein Waffenverbot für den Täter ausgesprochen, aufgrund seiner vermuteten Verbindungen zum IS. Obwohl das Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation eingestellt wurde, blieb das Waffenverbot bestehen. In Österreich gelten solche Verbote grundsätzlich lebenslang und können nur unter bestimmten Bedingungen aufgehoben werden.

Überraschenderweise sind Repetiergewehre wie das, das der Täter benutzte, in Österreich frei verkäuflich. Personen über 18 Jahren benötigen lediglich einen Lichtbildausweis, um solche Waffen zu erwerben. Trotzdem betonte der Wiener Anwalt und Experte für Waffenrecht, Prof. Andreas Rippel, dass der Erwerb der Waffe durch den Täter nicht gesetzeskonform war, da eine Genehmigung erforderlich gewesen wäre.

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Eine interessante Tatsache ist, dass bei Privatkäufen in Österreich keine Kontrollen durchgeführt werden, im Gegensatz zu Käufen bei Waffenfachhändlern. Fachhändler sind verpflichtet, potenzielle Käufer zu überprüfen und eine Waffe erst nach einer dreitägigen Wartefrist auszuhändigen. Bei Privatkäufen ist dies jedoch nicht der Fall, was einen großen Kontrollmangel darstellt.

Die Tatwaffe, die in Salzburg gekauft wurde, gelangte somit ohne Überprüfung nach München, wo der Vorfall stattfand. Die sechswöchige Registrierungsfrist war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen. Dies verdeutlicht den blinden Fleck im österreichischen Waffenrecht, der es ermöglicht, dass Waffen trotz Verbots in falsche Hände geraten können.

Es wird deutlich, dass, obwohl Waffenverbote in Kraft sind, es Schlupflöcher im System gibt, die es ermöglichen, dass Personen wie Emrah I. trotzdem an gefährliche Waffen gelangen können. Dieser Vorfall in München zeigt die Dringlichkeit, solche Gesetzeslücken zu schließen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

Quelle/Referenz
mangfall24.de

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