Die burgenländische Landesregierung unter Landeshauptmann Doskozil steht vor einem bedeutenden Schritt in der Tierschutzpolitik. Heute wurde beschlossen, eine Verfassungsklage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einzureichen, um die Praxis der Vollspaltenbodenhaltung bei Masttieren zu überprüfen. Diese Entscheidung folgt auf die bereits erfolgte Aufhebung wesentlicher Bestimmungen, die eine lange Übergangsfrist für die unstrukturierte Haltung von Schweinen betrafen. Laut DDr. Martin Balluch, dem Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), ist die Haltung auf Vollspaltenböden nicht nur tierschutzwidrig, sondern widerspricht auch den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes. 92 % der Bevölkerung fordern eine artgerechte Haltung, insbesondere auf Stroh und mit ausreichend Platz für die Tiere, wie es in verschiedenen Studien belegt wird, so OTS.
Politische Reaktionen auf Tierschutzmaßnahmen
Tierschutzminister Johannes Rauch hat ebenfalls Pläne vorgestellt, die unstrukturierte Vollspaltenbodenhaltung in Österreich bis 2030 abzuschaffen. Diese Initiative stieß auf erheblichen Widerstand seitens der Landwirtschaft und der betroffenen Tierhalter. Laut einer Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums sollten Lösungen am Verhandlungstisch erarbeitet werden, anstatt Forderungen über die Medien zu verbreiten. Der Obmann des Verbandes Österreichischer Schweinebauern, Franz Rauscher, kritisierte, dass die neuen Haltungskriterien von Rauch nicht den gesetzlichen Standards in Europa entsprechen und dadurch die Schweinehaltung in Österreich gefährdet wird. Ein Umstieg könnte zudem die Türe für Fleischimporte weit öffnen, was die heimische Produzenten stark unter Druck setzen würde. Diese Spannungen zeigen, wie brisant die Diskussion um tierschutzrechtliche Maßnahmen in der Landwirtschaft ist, wie agrarheute berichtet.