Der Jugendliche mit dem türkischen Hintergrund, Ali K. plante einen Terroranschlag in Wien, ließ aber in letzter Sekunde davon ab. Während er am Wiener Hauptbahnhof stand, betrachtete er seine Umgebung eingehend, mit dem klaren Ziel, im Namen des „Islamischen Staates“ zuzuschlagen. Mit einem 16 Zentimeter langen Messer bewaffnet und Fahrradhandschuhe tragend, um bei Angriffen nicht abzurutschen, beabsichtigte er, möglichst viele „Ungläubige“ zu töten. Trotz vorheriger Versuche, an eine Schusswaffe zu gelangen, scheiterte dieses Vorhaben aufgrund seines jugendlichen Alters.
Nach etwa 45 Minuten zog sich K. von seinem Vorhaben zurück, was im juristischen Sinn als „Rücktritt vom Versuch“ bezeichnet wird. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren in diesem Punkt ein. Später stand Ali K. dennoch vor Gericht, wo er aufgrund seiner Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer 24-monatigen Haftstrafe verurteilt wurde. Während des Verfahrens zeigte er Reue und gab sein Fehlverhalten zu, insbesondere seine Anschlagspläne und Sympathiebekundungen für den IS.
Trotz derzeitiger Beteuerungen, sich vom IS distanziert zu haben, zeigte K. kürzlich erneut radikales Verhalten in einem Wiener Gefängnis. K.s Anwälte, Rudolf Mayer und David Jodlbauer, führten seine Radikalisierung auf Einsamkeit, mangelnde soziale Bindungen, familiäre Konflikte und schulische Probleme zurück. Aufgrund des schlechten Verhältnisses zum Vater und dem daraus resultierenden Streit plante er den Anschlag am Hauptbahnhof.
Trotz einer verhängten Haftstrafe von zwei Jahren, von denen acht Monate unbedingt sind, wird Ali K. bald wieder in Freiheit sein. Er muss sich jedoch an verschiedene Auflagen halten, darunter die Teilnahme an Deradikalisierungs- und Psychotherapieprogrammen sowie die Unterbringung in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Das Urteil ist rechtskräftig, und K. wird in einem Monat und einem Tag in die Freiheit entlassen.