Die Arbeitswelt in Österreich steht vor einem grundlegenden Wandel: Ab dem 1. Januar 2025 wird das bislang gebräuchliche „Homeoffice“ durch das neue Konzept der „Telearbeit“ ersetzt. Dieses bedeutet, dass Arbeitnehmer künftig nicht mehr nur von zu Hause aus arbeiten können, sondern auch in Coworking-Spaces oder Cafés. Der Sozialausschuss hat am 27. Juni eine entsprechende Änderung der arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen beschlossen, um den sich verändernden Arbeitsanforderungen Rechnung zu tragen, wie 5min.at berichtete.
Ein weiteres Highlight für Beschäftigte ist die Einführung einer Telearbeitspauschale von bis zu 300 Euro. Die Rahmenbedingungen bleiben dabei gleich: Arbeitnehmer können bis zu drei Euro pro Telearbeitstag für maximal 100 Tage im Jahr erhalten. Diese Regelung sorgt nicht nur für finanzielle Unterstützung, sondern auch für den notwendigen Versicherungsschutz, wenn die Arbeit in bestimmten Orten ausgeführt wird. Bei Telearbeit in der eigenen Wohnung oder einem nahegelegenen Coworking-Space sind auch die Wege zur Arbeit unfallversichert. Bei Arbeitsplätzen in Cafés oder Hotels gilt dieser Versicherungsschutz allerdings nur für die Zeit vor Ort, nicht für die Anreise, wie die-wirtschaft.at anmerkte.
Vertragliche Klarheit für Telearbeiter
Ein wichtiger Aspekt des neuen Gesetzes ist die schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die jeweiligen Telearbeitsorte. Ohne diese schriftliche Klärung können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Zudem ist es wichtig, dass Telearbeit regelmäßig erfolgt. Einmalige Arbeitstage außerhalb des Unternehmens werden nicht als Telearbeit anerkannt, was klarstellt, dass die Entscheidung über die Telearbeit eine gemeinsame Vereinbarung erfordert. Arbeitgeber können Telearbeit nicht einseitig anordnen, wodurch ein gewisses Maß an Flexibilität für Mitarbeiter und Arbeitgeber gewährleistet wird.
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