Mit dem Jahreswechsel wurde in Österreich die Teilpension eingeführt, welche den Übergang von Vollzeitarbeit in den Ruhestand flexibler gestaltet. Seit dem 1. Jänner 2026 können Arbeitnehmer die Vorteile dieser neuen Regelung genießen, die es ermöglicht, Arbeit und Pension zu kombinieren und so allmählich in den Ruhestand zu gleiten. Die Teilpension erfordert eine Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent, was in einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Arbeitgeber festgehalten werden muss.

Die Teilpension bringt nicht nur neue Möglichkeiten für viele Arbeitnehmer, sondern auch finanziellen Spielraum. Ältere Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeit um bis zu 75 Prozent reduzieren und dabei einen Teil ihrer Pensionsansprüche weiterhin geltend machen. So erhalten sie beispielsweise bei einer Reduktion von 25 bis 40 Prozent 25 Prozent der Pensionsleistung, was eine attraktive Einnahmequelle darstellt. Bei einer Reduktion von 41 bis 60 Prozent sind es bereits 50 Prozent der Pensionsleistung, während bei 61 bis 75 Prozent sogar 75 Prozent der Pensionsleistung als zusätzliche Einnahme zur Verfügung stehen.

Voraussetzungen und Antragstellung

Um Anspruch auf Teilpension zu haben, müssen einige Kriterien erfüllt sein. Neben einer bereits vorliegenden Pensionsentscheidung ist es erforderlich, dass die Arbeitszeit entsprechend reduziert wird. Arbeitnehmer können auch dann Teilpension beantragen, wenn sie im Vorjahr arbeitslos waren. Der Antrag sollte dabei spätestens drei Monate vor dem gewünschten Eintrittstermin bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) eingereicht werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Teilpension, weshalb der Arbeitgeber in die Entscheidung einbezogen werden muss.

Zudem können Arbeitnehmer, die in Teilzeit weiterarbeiten, ihre Versicherungszeiten weiterhin aufbauen. Diese Regelung stellt sicher, dass die Ansprüche für eine spätere Vollpension nicht verloren gehen und sogar angehoben werden können. Der Zusammenschluss von Teilpension und Teilzeitbeschäftigung stellt somit eine interessante Option für viele Arbeitnehmer dar, die ihren Ruhestand selbstbestimmt planen möchten.

Finanzielle Aspekte und steuerliche Überlegungen

Die Teilpension hat auch bedeutende finanzielle Vorteile. Beispielsweise kann ein Arbeitnehmer, der ursprünglich ein Bruttoeinkommen von 3.500 Euro hatte und eine Teilpension mit 50 Prozent der Arbeitszeitreduktion beantragt, ein Gesamteinkommen während der Teilpension von 3.100 Euro brutto erwarten. Dies führt nicht nur zu einem höheren Nettoeinkommen während der Teilpension, sondern erhält auch die Ansprüche auf eine höhere Vollpension nach der Teilpension.

Allerdings sollten Arbeitnehmer auch die steuerlichen Aspekte beachten. Die gleichzeitige Bezüge von Gehalt und Pension können zu Nachzahlungen führen. Hier ist die Möglichkeit der Vorauszahlung von Lohnsteuer von Bedeutung, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Änderungen im Pensionssystem

Die Einführung der Teilpension geht Hand in Hand mit weiteren Änderungen im Pensionssystem, die seit dem 1. Jänner 2026 gelten. Unter anderem steigt das Antrittsalter für die Korridorpension, und Pflegekräfte haben die Möglichkeit, in die Schwerarbeitspension zu gehen. Die Präsidentin des Seniorenbundes, Ingrid Korosec, sieht die Teilpension als eine nützliche Option, wünscht sich jedoch Verbesserungen, um die Handhabung für die Arbeitnehmer zu erleichtern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Teilpension eine fortschrittliche Maßnahme für viele Arbeitnehmer darstellt, die den Übergang in den Ruhestand erheblich erleichtert. Ob für einen flexibleren Umgang mit der Lebensarbeitszeit oder um die finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten, die neuen Bestimmungen bieten zahlreiche Alternativen.