Am 3. Dezember 2025 wird weltweit der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen gefeiert. An diesem Tag rufen zahlreiche Organisationen dazu auf, die Notwendigkeit von Inklusion und Barrierefreiheit zu betonen. Die Vienna.at berichtet, dass diese Forderungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stehen, die Österreich bereits 2008 ratifiziert hat.
Die Opposition und verschiedene Verbände äußern jedoch Bedenken, dass gegenwärtige Sparmaßnahmen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gefährden könnten. Der Präsident des KOBV Österreich, Franz Groschan, warnt, dass Programme zur Persönlichen Assistenz sowie Arbeitsmarktprojekte aufgrund des aktuellen Sparkurses in Gefahr seien. Auch der Österreichische Gehörlosenbund (ÖGLB) schlägt Alarm und thematisiert die drohenden Rückschritte bei der Barrierefreiheit.
Kritik an Sparmaßnahmen und deren Auswirkungen
Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs bezeichnet den aktuellen Tag als „Tag der Mahnung“. Behindertenanwältin Christine Steger fordert zwingend eine Neuordnung der Behindertenhilfe, um den Anforderungen und Herausforderungen gerecht zu werden. Die Volksanwaltschaft stellt klar, dass Barrierefreiheit ein Grundrecht ist und dass sowohl Bund als auch Länder ihren Verpflichtungen gemäß der Behindertenrechtskonvention nicht nachkommen.
Politische Sprecher verschiedener Parteien, wie FPÖ-Behindertensprecher Christian Ragger und NEOS-Sprecherin Fiona Fiedler, kritisieren die mangelnden Fortschritte im Behinderten- und Pflegebereich. Auch die Wiener Grünen warnen vor Einsparungen in der Bundeshauptstadt, während die SPÖ betont, dass die Teilhabe und Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen unverhandelbar sind. Der Katholischen Aktion wird Sonderschulen als bildungspolitischen Rückschritt angekreidet.
Barrierefreiheit als Schlüssel zur Inklusion
Die Behindertenrechtskonvention bekräftigt den Gedanken der Inklusion, die gleichzeitig als Leitgedanke für eine gemeinsame Lebensweise von Menschen mit und ohne Behinderungen fungiert. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine umfassende Barrierefreiheit, die nicht nur bauliche Maßnahmen umfasst. Nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vom 1. Jänner 2006 müssen alle Lebensbereiche zugänglich sein, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Barrierefreiheit ermöglicht unter anderem den Zugang zu Informationen, Schul- und Berufsausbildung sowie Freizeit- und Dienstleistungsangeboten. Der Abbau von Barrieren ist entscheidend für das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen und fördert langfristig die Gleichstellung in der Gesellschaft. Das Sozialministerium engagiert sich aktiv für eine barrierefreie Umgebung und die Schaffung von Zugangsbedingungen zu Informations- und Kommunikationstechnologien.
Außerdem wurde die Förderung „Barrierefreie Unternehmen“ initiiert, die darauf abzielt, Unternehmen bei der Bereitstellung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen zu unterstützen. Die demografische Entwicklung zeigt, dass die Bedeutung von Barrierefreiheit ständig zunimmt, insbesondere da die Gesellschaft insgesamt älter wird.
Am 3. Dezember 2025 wird zudem der Disability History Aktions-Tag im Haus der Geschichte Österreich gefeiert, dessen Laufzeit bis 2027 verlängert wurde. Ministerin Korinna Schumann sieht in der großen Beteiligung der Community eine wichtige Voraussetzung für zukünftige Bewusstseinsbildung und eine positive Entwicklung im Bereich der Inklusion.