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Syrischer Asylwerber nutzt Schlupflöcher: Kommt Polygamie nach Österreich?

In Österreich könnte Polygamie durch rechtliche Schlupflöcher im Familiennachzug Realität werden. Ein aktueller Fall eines syrischen Asylberechtigten, der 1992 geboren wurde, zeigt diese Problematik eindrucksvoll. Der Mann beantragte im vergangenen Jahr die Einreise für seine Erstfrau und acht Kinder, die er mit zwei Frauen gezeugt hat. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) stellte bei der Überprüfung der Geburtsdaten jedoch einen Verdacht fest. Zwischen Januar 2019 und Mitte 2022 geboren, lieferten die Daten Anlass für Fragen, die letztendlich durch DNA-Tests zur Vaterschaft geklärt werden mussten.

Der syrische Asylberechtigte räumte ein, mit einer zweiten Frau verheiratet zu sein und vier Kinder mit dieser Frau zu haben. In seiner Heimat Syrien ist eine legale Eheschließung mit bis zu vier Frauen möglich, was in diesem Fall zu rechtlichen Unklarheiten führt. Während das BFA den Familiennachzug für die Zweitfrau ablehnte, genehmigte es dennoch die Einreise für die Erstfrau und die acht Kinder. Der Fall befindet sich derzeit in einer Warteschleife, da die österreichische Regierung beschlossen hat, den Familiennachzug für ein Jahr auszusetzen.

Rechtliche Grauzonen und Folgen

Nach Ablauf des Moratoriums könnte Polygamie durch rechtliche Grauzonen etabliert werden. Die Kinder der Zweitfrau könnten einen Antrag auf Familiennachzug ihrer Mutter stellen, gestützt auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die das Recht auf Privat- und Familienleben schützt. Ein Familienrechtsexperte wies darauf hin, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine wichtige Rolle spielt, da sie besagt, dass die Mutter für das Wohl eines Kindes entscheidend ist und rechtsfolgend berücksichtigt werden muss.

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Das Eingreifen der Regierung in Form eines Moratoriums ist Teil einer umfassenderen Strategie. Österreichs neue Regierung hat einen Beschluss gefasst, der das Ziel hat, die öffentliche Ordnung zu gewährleisten. Nach Angaben des Bundeskanzlers Christian Stocker wird dieser Schritt als "Stopptaste in Sachen Familiennachzug" bezeichnet. Die Entscheidung, den Familiennachzug auszusetzen, ist umstritten und wird als potenzieller Verstoß gegen das Asylrecht und die Europäische Menschenrechtskonvention kritisiert.

Aktuelle Situation und Herausforderungen

Im Jahr 2023 und 2024 kamen über 18.000 Menschen über den Familiennachzug nach Österreich, darunter 13.000 Kinder oder Minderjährige. Die aktuellen Zahlen zeigen jedoch einen drastischen Rückgang: Im Februar 2024 wurden knapp 1.000 Personen registriert, im Februar 2025 waren es lediglich 60. Innenminister Gerhard Karner betont, dass diese Maßnahmen dazu dienen, die irreguläre Migration zu minimieren, ohne das Recht auf Asyl zu beeinträchtigen.

Zusätzlich zeigt der Fall des syrischen Asylwerbers, dass es auch Berichte gibt, wonach Asylberechtigte versuchen, zwei Frauen als Ehefrauen anzugeben. Dies wird jedoch abgelehnt. Der Universitätsprofessor Ednan Aslan schätzt die Zahl der polygamen Lebensformen in Österreich auf mindestens 100 Fälle. Er berichtete auch von einem Fall, in dem eine Türkin als Zweitfrau ins Land geholt wurde und sich nach der Trennung in einer schwierigen Situation befand. Die Thematik wird zudem von bedenklichen frauenfeindlichen Tendenzen geprägt, die unter jungen Muslimen in Österreich wahrgenommen werden.

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