Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) hat die öffentliche Beteiligung am Prozess zur Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) gewürdigt. In einer aktuellen Mitteilung bedankt er sich bei allen, die zur Reform beigetragen haben. Diese Novellierung ist notwendig, da es einen breiten Bedarf in Organisationen, Kommunen und der Zivilgesellschaft gibt, die bestehenden Regeln an die neuen Mobilitätsformen anzupassen. Die ersten Veränderungen sollen bereits ab dem 1. Mai 2024 gelten, wobei insbesondere E-Mopeds, die ab Oktober 2024 von Radwegen auf die Straße verlagert werden, eine zentrale Rolle spielen werden.
Die geplante Reform zielt darauf ab, die Straßenverkehrsordnung ins 21. Jahrhundert zu führen und den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. Gleichzeitig äußerte der ÖAMTC Bedenken, dass die Einführung einer videoüberwachten Kontrolle von Fahrverboten zu einem „Regel-Chaos“ sowie zu mehr Verboten und Strafen führen könnte. Auch Datenschutzbedenken wurden von verschiedenen Organisationen geäußert, die vor den Risiken der Videokameras warnen. Positives Feedback kam hingegen vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) und dem Verkehrsclub Österreich (VCÖ), was auf eine breite Unterstützung des Reformvorhabens hinweist.
Neuregelungen für E-Scooter und Fahrradfahrer
Ein wichtiger Teil der geplanten Veränderungen betrifft E-Scooter. Diese Elektro-Tretroller unterliegen der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKfV) und müssen eine gültige Betriebserlaubnis sowie eine Haftpflichtversicherung aufweisen, die durch eine Plakette nachgewiesen werden muss. Die Neuregelungen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und E-Scooter stärker den Fahrrädern gleichstellen. Künftig dürfen E-Scooter dort fahren, wo Radverkehr erlaubt ist, während das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen auf Schrittgeschwindigkeit beschränkt wird.
Ein weiterer zentraler Punkt der Regelungen ist, dass das Parken von Sharing-E-Scootern auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden soll. Auch die Anforderungen an die Ausstattung der E-Scooter sind gestiegen; sie müssen nun über Blinker und getrennte Vorder- und Rückbremsen verfügen. Die Regelung, dass E-Scooter-Fahrer keinen Führerschein benötigen, wird bestehen bleiben, während die Helmtragepflicht weiterhin empfohlen, aber nicht vorgeschrieben ist. Ein Mindestalter von 14 Jahren bleibt für die Nutzung vorgesehen.
Bußgelder und Verkehrssicherheit
In Bezug auf die Verkehrssicherheit werden auch klare Bußgelder für Verstöße gegen die neuen Regelungen festgelegt. Das Fahren über Rot kostet zwischen 60 und 180 Euro, das Fahren auf dem Gehweg wird mit 15 bis 30 Euro geahndet. Weitere Verstöße, wie das Fahren ohne Versicherungskennzeichen, können bis zu 40 Euro kosten. Auch die Regelungen zum Alkoholkonsum bleiben unverändert, wobei die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer gelten.
Zusätzlich zu den Entwicklungen im Bereich der E-Scooter bietet der ADAC auch verschiedene Mobilitätslösungen an. Mit dem ADAC Clubmobil können Mitglieder an rund 270 Stationen in Deutschland hochwertigen Mietwagen mieten, die von Mittelklassefahrzeugen bis zu Kombis und Vans reichen. Dies ermöglicht Familien, Vereinen und Freundesgruppen, bequem in den Sommerurlaub oder zu anderen Ausflügen zu reisen. Über 30 ADAC Clubmobil Stationen bieten zudem die Möglichkeit, Transporter für Umzüge oder den Transport größerer Güter zu mieten.
Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung und die Regelungen für E-Scooter sind Teil eines umfassenden Ansatzes, um die Mobilität in Städten sicherer und effektiver zu gestalten. Mit einer sorgfältigen Prüfung aller Stellungnahmen beabsichtigt die Regierung, die Bedürfnisse der Bürger:innen in den Gesetzgebungsprozess zu integrieren.