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Studienbeihilfe 2024/25: Antrag bis 15. Dezember nicht verpassen!

Studierende in Österreich sollten sich beeilen! Am Sonntag, den 15. Dezember, endet die Frist zur Beantragung der Studienbeihilfe für das Studienjahr 2024/25. Wie 5min.at berichtet, können Studierende bis zu 705 Euro monatlich erhalten, eine wichtige Unterstützung für viele, die aufgrund der finanziellen Situation ihrer Eltern auf Hilfe angewiesen sind. Bundesminister Martin Polaschek hebt hervor, dass die Bundesregierung in den letzten Jahren umfangreiche Maßnahmen zur Förderung von Studierenden umgesetzt hat, die sogar an die Inflation angepasst werden.

Die beantragte Studienbeihilfe kann einfach über die Webseite www.stipendium.at oder in einer der sechs Stipendienstellen in Österreich eingereicht werden. Neben der Studienbeihilfe haben Studierende auch rechtlichen Anspruch auf weitere Zuschüsse, darunter einen Mobilitätszuschuss automatisch beim Erhalt der Beihilfe. Diese Förderungen umfassen auch das Selbsterhalterstipendium sowie Unterstützung für Auslandsstudien und bieten somit wertvolle finanzielle Anreize für die Studierenden.

Voraussetzungen und Antragsdetails

Um Anspruch auf die Studienbeihilfe zu haben, müssen Studierende bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Laut oesterreich.gv.at sind soziale Bedürftigkeit, Studienerfolg und das Einhalten gesetzlicher Studienzeiten entscheidend. Dabei müssen sie in der Regel vor dem 33. Geburtstag ein Studium beginnen und dürfen kein abgeschlossenes Studium haben. Diese Pflicht zur finanziellen Unterstützung durch die Eltern gilt bis zur Eigenerhaltungsfähigkeit der Studierenden, und die maximale Beihilfe beträgt 1.072 Euro pro Monat. Zusätzlich können Studierende mit Kindern eine Erhöhung von 144 Euro pro Kind monatlich erhalten.

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Wer die finanzielle Unterstützung benötigt, sollte daher die Frist nicht versäumen. Die Antragstellung kann auch mithilfe der ID-Austria erleichtert werden, was den Prozess für berechtigte Studierende noch einfacher gestaltet.

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Beste Referenz
5min.at
Weitere Quellen
oesterreich.gv.at

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