Ab dem 1. Januar 2024 treten in der Steiermark sowie ganz Österreich strengere Regelungen im Tierschutzgesetz in Kraft, die insbesondere den Umgang mit Hunden betreffen. Diese Neuerungen, die von der Tierschutzombudschaft in der Steiermark begrüßt werden, zielen darauf ab, Tierquälerei zu reduzieren und das Wohl der Tiere zu fördern, wie MeinBezirk berichtet. Zu den neuen Bestimmungen gehört das Verbot von Halsbändern ohne Stoppfunktion sowie von Maulschlaufen, die den Hunden Schmerzen und gesundheitliche Risiken zufügen können. Diese Verbote betreffen sowohl den Einsatz als auch den Erwerb und den Besitz solcher Hilfsmittel.
Verboten sind schmerzauslösende Hilfsmittel
Die Tierschutzombudsfrau Karoline Schlögl betont die Wichtigkeit dieser Regelungen, die schmerzauslösende Hilfsmittel wie „Würgehalsbänder“ und enge Maulkörbe verbieten. Nur Veterinärinnen und Veterinäre sowie Diensthundeführende dürfen diese in besonderen Fällen verwenden. Zudem wird aufgezeigt, dass alternative Trainingsmethoden ohne tierquälerische Hilfsmittel verfügbar sind. „Haltis“, die Druck auf die empfindliche Schnauze der Hunde ausüben, sind ebenfalls betroffen. Solche Maßnahmen sollen nicht nur das Tierwohl fördern, sondern auch dazu beitragen, verletzungsbedingte Folgeschäden zu verhindern, wie die Tierschutzombudsstelle hervorhebt.
Die Tierschutzombudsstelle verfolgt aktiv die Einhaltung dieser neuen Regelungen, die Teil einer umfassenderen Strategie sind, um den Respekt für Tiere in der Gesellschaft zu stärken. Tierschutzreferent Anton Lang lobt die engagierte Arbeit der Ombudsstelle, unter der Leitung von Barbara Fiala-Köck, und betont, dass diese Änderungen ein wichtiger Schritt in Richtung besserer Tierschutzmaßnahmen darstellen. Die Statistik zeigt bereits besorgniserregende Zahlen: Im Jahr 2020 gab es 337 Meldungen aufgrund von Verdacht auf Tierquälerei in der Steiermark, und es wurden erfolgreiche Maßnahmen gegen die Misshandlung von Tieren eingeleitet.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung