
Eine Familie in Ohlsdorf sieht sich seit 2022 mit Schwierigkeiten konfrontiert, nachdem sie den Bau einer begrünten Stützmauer beantragte. Der Antrag wurde gestellt, um die Sicherheit ihrer Kinder zu erhöhen, nachdem eines der Kinder von einer gefährlichen Böschung gestürzt war. Doch die Gemeinde Ohlsdorf lehnte die Genehmigung für die Stützmauer ab. Die daraufhin erhobene Klage vor dem Landesverwaltungsgericht brachte keine Wende: Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Gemeinde, was den Hausbesitzer Ernst Lang frustriert zurückließ. Er bezeichnete die Entscheidung als willkürlich und bemängelte die Argumentation der Gemeinde.
Lang, der als Bauingenieur arbeitet und seit 2006 in seinem Haus lebt, argumentiert, dass die bestehende Böschung rechtlich als Stützmauer zu betrachten sei und lediglich Anpassungen benötigt. Zudem sollte die geplante Mauer als Fortsetzung der Hecke des Nachbarn fungieren und einen klaren Sicherheitsaspekt haben. Trotz dieser Argumente wies Bürgermeisterin Ines Mirlacher (SP) die Vorwürfe zurück und berief sich auf die Urteile des Landesverwaltungsgerichts. Ein ausführlicherer Dialog über die Situation kam nicht zustande, da die Gemeinde auf die Einhaltung des Rechtsstaates pocht.
Rechtsrahmen für Bauten in Österreich
Die Thematik rund um den Bau von Stützmauern ist in Österreich stark durch die jeweiligen landesspezifischen Bauordnungen geprägt. Österreich weist neun unterschiedliche Bauordnungen auf, da das Bauwesen der Landesgesetzgebung unterliegt. Im Jahr 2008 wurden viele Vorschriften zur Harmonisierung novelliert, wodurch die OIB-Richtlinien 1 bis 6 verbindlich erklärt wurden. Diese Richtlinien stellen eine Grundlage für die Sicherheits- und technischen Standards im Bauwesen dar und ermöglichen Abweichungen, sofern ein gleichwertiges Schutzniveau nachgewiesen werden kann. Dies könnte auch im Kontext des Falls von Ernst Lang von Bedeutung sein.
Zu beachten ist, dass bauliche Anlagen in den meisten Bundesländern einer Genehmigung bedürfen, insbesondere wenn sie Grundstücksgrenzen überschreiten. Ein weiteres Beispiel einer umstrittenen Stützmauer fand sich in Tirol, wo das Landesverwaltungsgericht über die Vorschriften zur Beseitigung einer konsenslos errichteten Mauer entschied. Hier wurde festgestellt, dass eine Stützmauer ohne die notwendigen baurechtlichen Genehmigungen nicht akzeptiert werden kann, was die strikte Einhaltung der Bauordnung unterstreicht. Ein solcher Präzedenzfall könnte für die Gemeinde Ohlsdorf und den Fall von Lang von Bedeutung sein, da alle Beteiligten an die rechtlichen Rahmenbedingungen gebunden werden.
Der Fall von Ernst Lang ist somit nicht nur eine Auseinandersetzung um eine spezielle Mauer, sondern steht auch symbolisch für die Herausforderungen, die flockenrechtliche Regulierungen im Bauwesen in Österreich bieten. Die Gemeinde muss sich an diese Vorgaben halten und stellt damit die Balance zwischen individuellen Sicherheitsbedürfnissen und dem rechtsstaatlichen Rahmen her.
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