Am 22. Jänner 2026 wird in den oberösterreichischen Ordensspitälern ein ganztägiger Streik stattfinden. Die Gewerkschaft vida hat für diesen Tag ab 7.00 Uhr öffentliche Streikversammlungen in drei Häusern in Linz organisiert. Hintergrund des Arbeitskampfes sind langwierige Verhandlungen, die nach vier Runden ohne Ergebnis zu dieser Maßnahme führten. In einer Abstimmung stimmten beeindruckende 93,3 Prozent der Beteiligten für die Arbeitsniederlegung, was die Unzufriedenheit im Personal widerspiegelt. Etwa 10.000 Beschäftigte sind von diesem Streik betroffen, darunter nicht ärztliches Personal, das eine Lohnerhöhung mindestens in Höhe der Inflation und eine stufenweise Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden fordert. Der Arbeitgeber hingegen hat bisher nur eine Lohnerhöhung von 3,3 Prozent angeboten und sieht die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung als unrealistisch an.

Während des Streiks wird ein Notdienst für Notfälle und stationäre Patienten eingerichtet. Von 117 geplanten Operationen, die an diesem Tag stattfinden sollten, sind viele betroffen: Sie wurden entweder verschoben oder bereits durchgeführt. Betriebsräte in sechs von acht Ordensspitälern unterstützen die Streikaktion, während an zwei Standorten eine Entscheidung gegen eine Streikteilnahme getroffen wurde. Die Ordensspitäler bemühen sich, den Streik bestmöglich zu organisieren und gewährleisten weiterhin einen reibungslosen Ablauf für die Patienten.

Hintergrund der Arbeitskonflikte

Der bevorstehende Streik ist das Resultat eines gescheiterten Verhandlungsprozesses, in dem die Interessen der Arbeitnehmer:innen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Streikmaßnahmen kommen in Österreich zur Anwendung, wenn keine vernünftigen Lösungen gefunden werden können und verleihen den Gewerkschaften und dem ÖGB das Recht, für die Anliegen ihrer Mitglieder zu kämpfen. Diese rechtlichen Grundlagen werden im Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie im Artikel 8 des UN-Sozialpaktes festgehalten, die das Streikrecht schützen.

Ein Streik ist eine kollektive Unterbrechung des normalen Arbeitsablaufs und kann verschiedene Formen annehmen. So gibt es beispielsweise Abwehrstreiks, die gegen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen gerichtet sind, sowie Angriffsstreiks zur Durchsetzung von Verbesserungen. Der bevorstehende Streik in den Ordensspitälern kann als ein solcher Angriffsstreik betrachtet werden, da die Beschäftigten für bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung eintreten.

Die Zugehörigkeit zur Gewerkschaft ist für die Teilnahme am Streik entscheidend, und jede/r Angestellte hat das Recht, unabhängig von seiner/ihrer Position zu streiken. Arbeitgeber, die versuchen, ihre Mitarbeiter:innen während des Streiks einzuschüchtern, etwa durch Drohungen oder durch Abmeldungen bei der Gesundheitskasse, überschreiten rechtliche Grenzen. In diesen Fällen haben Mitarbeiter:innen Anspruch auf bestimmte Leistungen, sollte ihnen ein solcher Schritt widerfahren.

Die Streikenden zeigen, dass sie für ihre Anliegen einstehen und die Arbeitgeber an ihre Verantwortung erinnern wollen. Mit dem bevorstehenden Streik setzt das Personal ein klares Zeichen: ein Aufruf zur würdevollen Bezahlung und zu fairen Arbeitszeiten. Die Unterstützung durch die Gewerkschaft vida und die rechtlichen Rahmenbedingungen machen es den Arbeitnehmer:innen möglich, diese Forderungen aktiv zu verfolgen.

Für weitere Informationen über die aktuelle Situation in den Ordensspitälern können die detaillierten Berichterstattungen in den Artikeln von Kleine Zeitung und ORF OÖ nachgelesen werden.

Zudem bietet der ÖGB umfassende Informationen über die rechtlichen Grundlagen des Streikrechts in Österreich.