Österreich

Stopp beim Familiennachzug: Über 3.600 Syrer warten auf Einreise!

Der Familiennachzug für aus Syrien geflüchtete Personen nach Österreich ist nahezu zum Erliegen gekommen. Laut Informationen von vienna.at erhielten im September 2024 noch 400 syrische Angehörige eine Einreisebewilligung, während im Januar 2025 nur noch 14 Bewilligungen erteilt wurden. Dies geht aus einer Anfragebeantwortung des Innenministeriums an den SPÖ-Abgeordneten Christian Oxonitsch hervor.

Der drastische Rückgang der Bewilligungen hat verschiedene Ursachen. Insbesondere ist er auf den geänderten Umgang mit Anträgen aus Syrien zurückzuführen, der seit dem Machtwechsel in Damaskus erfolgt. Anträge werden nur noch in Ausnahmefällen weiterbearbeitet, etwa wenn zwingende humanitäre Gründe vorliegen. Dies führt dazu, dass die Warteliste für den Familiennachzug inzwischen auf über 3.600 Personen angewachsen ist, wobei am 31. Januar insgesamt 4.624 Anträge auf Familiennachzug anhängig waren.

Anstieg der Einreiseverweigerungen

Gleichzeitig ist ein besorgniserregender Anstieg bei den Einreiseverweigerungen zu verzeichnen. Während im September 2024 noch 40 Ablehnungen stattfanden, sind es im Januar 2025 bereits 1.865 Ablehnungen gewesen, davon 1.836 syrische Staatsbürger. Im Vergleich dazu stellen Afghanen nun die größte Gruppe beim Familiennachzug dar, mit 31 genehmigten Einreisen im Januar 2025. Insgesamt wurde lediglich 91 Personen die Einreise zum Zweck der Familienzusammenführung gestattet.

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Bereits vor dem Umbruch in Syrien hatte das Innenministerium die Kontrollen beim Familiennachzug verschärft, unter anderem durch die Einführung verstärkter DNA-Tests zur Überprüfung familiärer Bindungen. Zwischen Juli 2024 und Januar 2025 wurden 45 DNA-Tests nachträglich durch das Ministerium finanziert, was Kosten in Höhe von 71.547,56 Euro verursachte. Eine umfassende Statistik zu den durchgeführten Tests und deren Ergebnissen liegt jedoch nicht vor.

Asylrechtliche Rahmenbedingungen

Im Kontext der Asyl- und Migrationspolitik ist zu erwähnen, dass internationaler Schutz eine völker- und menschenrechtliche Verpflichtung darstellt. Laut den Informationen von oesterreich.gv.at gibt es zwei Formen des internationalen Schutzes: den Status der/des Asylberechtigten und den Status der/des subsidiär Schutzberechtigten. Asylberechtigte erhalten bei positivem Bescheid ein befristetes Aufenthaltsrecht von drei Jahren, welches unter bestimmten Bedingungen unbefristet werden kann.

Der Asylantrag wird im Rahmen einer individuellen Verfahrensführung geprüft, wobei spezifische Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Auch Personen, die vom Asyl ausgeschlossen sind, beispielsweise wegen schwerer Verbrechen, finden in diesem Kontext Berücksichtigung. Diese strengen Regelungen und der eingeschränkte Familiennachzug reflektieren die aktuelle Haltung Österreichs gegenüber Migranten und Flüchtlingen, insbesondere aus Krisenregionen wie Syrien.

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Was ist passiert?
Migration
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Österreich
Genauer Ort bekannt?
Vienna, Österreich
Sachschaden
71547 € Schaden
Ursache
geänderter Umgang mit Anträgen, verschärfte Kontrollen, Einreiseverweigerungen
Beste Referenz
vienna.at

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