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Steuersensation in Kärnten: Vater erhält 4.500 Euro Rückerstattung!

Ein aufsehenerregender Fall aus Kärnten hat kürzlich für Aufregung gesorgt. Ein Vater von zwei Kindern erhielt eine Steuernachforderung von 7.300 Euro für die Jahre 2021 und 2022. Der Bescheid, der elektronisch zugestellt wurde, blieb jedoch unbemerkt, was letztendlich zur Einleitung einer Gehaltspfändung führte. Der betroffene Arbeitnehmer wandte sich daraufhin an die Steuerexperten der Arbeiterkammer (AK) Kärnten, die erfolgreich die drohende Pfändung abwenden konnten.

Nach intensiven Nachforschungen und Beratungen legte die AK Beschwerde gegen den Steuerbescheid ein. Durch die Berücksichtigung verschiedener steuerlicher Begünstigungen, darunter der Familienbonus Plus, die Pendlerpauschale, der Pendlereuro und zusätzliche Werbungskosten, gelang es der AK, die ursprüngliche Steuernachforderung in eine Rückerstattung von 4.500 Euro zu verwandeln. AK-Präsident Goach betonte die Bedeutung, alle möglichen Abschreibungen im Rahmen des Steuerausgleichs zu berücksichtigen und appellierte an die Arbeitnehmer, sich bei Unsicherheiten an das Steuerteam der AK zu wenden.

Familienbonus Plus im Detail

Ein entscheidender Faktor in diesem Fall war der Familienbonus Plus, der als Steuerabsetzbetrag zur Reduzierung der Steuerlast für Eltern dient. Laut den Informationen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) beträgt die Höhe des Familienbonus Plus für die Jahre 2024 und 2025 166,68 Euro monatlich, was jährlich 2.000 Euro pro Kind bis zum 18. Lebensjahr entspricht. Für volljährige Kinder, die weiterhin Familienbeihilfe beziehen, steht den Eltern ein Betrag von 58,34 Euro monatlich (700 Euro jährlich) zu.

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Bei der Beantragung des Familienbonus Plus müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Unterstützung steht unbeschränkt steuerpflichtigen Personen in Österreich zu, die Familienbeihilfe für ein Kind erhalten. Der Familienbonus Plus ersetzt seit 2019 den Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten.

Wichtige Informationen für Eltern

Besonders für Geringverdienende Eltern gibt es seit den Jahren 2022 bis 2025 spezifische Regelungen, die einen zusätzlichen Kindermehrbetrag vorsehen, der von Einkommensgrenzen abhängt. Zudem können Eltern den Bonus aufteilen, insbesondere bei getrennt lebenden Paaren, abhängig von den Unterhaltszahlungen.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die entsprechenden Anträge anzunehmen. Der Familienbonus Plus kann auch für Kinder mit Behinderungen, Halb- oder Vollwaisen gewährt werden. Bei Unsicherheiten sind Arbeitnehmer gut beraten, sich an die Steuerhotline der Arbeiterkammer Kärnten unter 050 477-3002 zu wenden oder Informationen auf kaernten.arbeiterkammer.at/steuer einzuholen.

Die Ereignisse rund um den Kärntner Vater verdeutlichen einmal mehr, wie wichtig es ist, steuerliche Vorteile konsequent zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig gegen Bescheide vorzugehen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Für weiterführende Informationen über den Familienbonus Plus und die Arbeitnehmerveranlagung können Interessierte die Seiten des Bundesministeriums für Finanzen besuchen: Familienbonus Plus FAQ und Familienbonus Plus Details.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Steuer
In welchen Regionen?
Kärnten
Genauer Ort bekannt?
Kärnten, Österreich
Sachschaden
7300 € Schaden
Ursache
Gehaltspfändung
Beste Referenz
oe24.at
Weitere Quellen
bmf.gv.at

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