
Das Jahresende steht vor der Tür, und sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sollten sich dringend mit ihren steuerlichen Angelegenheiten befassen. In Anbetracht der anhaltenden Teuerung und der ohnehin angespannten Wirtschaftslage empfiehlt Wilfried Krammer, Partner bei Deloitte Österreich, eine umfassende Überprüfung der finanziellen Situation. Laut den Informationen von OTS, können insbesondere Ausgaben für Katastrophenschäden aufgrund der extremen Wetterereignisse des letzten Sommers in voller Höhe als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Dies umfasst unter anderem die Kosten für die Beseitigung von Sturmschäden und die Wiederbeschaffung von verlorenen Wirtschaftsgütern.
Für Unternehmen sind die steuerlichen To-do’s besonders vielfältig. Ein zentraler Punkt ist hier der wieder eingeführte Investitionsfreibetrag. Wie Deloitte berichtet, ist es für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro möglich, durch gezielte Investitionen einen Freibetrag geltend zu machen. Des Weiteren stehen steuerfreie Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung im Fokus, darunter die Möglichkeit, eine Teuerungsprämie oder Mitarbeitergewinnbeteiligung auszuzahlen.
Wichtige steuerliche Vorteile
Neben den bereits erwähnten Maßnahmen gibt es auch spezielle Regelungen für privatwirtschaftliche Ausgaben, wie etwa die Home-Office-Pauschale, die für bis zu 100 Tage anwendbar ist, oder die steuerliche Absetzung für ergonomisch geeignetes Mobiliar, wenn man mindestens 26 Tage im Home Office gearbeitet hat. Auch Sonderausgaben, wie Spenden an gemeinnützige Einrichtungen, können in gewissem Rahmen steuermindernd geltend gemacht werden. Es ist ratsam, vor Jahresende unbedingt noch alle möglichen steuerlichen Erleichterungen zu nutzen.
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