
Im Jahr 2024 ist die Zahl der Menschen, die in Österreich eine Schuldnerberatung in Anspruch nahmen, auf alarmierende 61.599 gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg von 1,8 Prozent und ist der höchste Wert seit 2018, wie die Krone berichtet. Besonders besorgniserregend ist der Anstieg der Klienten mit Einkommen, das maximal am Existenzminimum liegt. Laut Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH, sind 36,2 Prozent der Ratsuchenden im vergangenen Jahr von einer solchen finanziellen Not betroffen. Der Grundbetrag des nicht pfändbaren Existenzminimums betrug 2024 1217 Euro. Diese Situation zeigt eine besorgniserregende Tendenz im Umgang mit Schulden und Existenznöten in der Gesellschaft.
Untersuchungen zu den Gründen für Übeschuldung zeigen vielschichtige Faktoren. Der Anstieg von Personen, die mit ihrem Einkommen unter dem Existenzminimum leben, deckt sich mit dem Trend in Deutschland, wo das sächliche Existenzminimum für Alleinstehende im Jahr 2025 auf 11.940 Euro erhöht wurde, wie JuraForum berichtet. Auch hier unterscheiden sich die Mindestbeträge je nach Lebenssituation: Für Familien liegt das Existenzminimum bei 19.488 Euro für Ehepaare und 5.460 Euro pro Kind. Dies verdeutlicht die Herausforderungen, denen sich viele Bürger gegenübersehen, wenn es um die Sicherstellung ihrer grundlegenden Lebenshaltungskosten geht.
Zusammengefasst ist die Lage für viele Menschen angespannt, da die Einkommensgrenzen, unter denen niemand pfändbar ist, nicht ausreichend sind, um das Existenzminimum zu sichern. Die Entwicklungen im Bereich der Schuldenberatung und die gesetzlichen Regelungen zum Existenzminimum spiegeln eine dringende Notwendigkeit wider, die finanzielle Absicherung der Bürger zu erhöhen und die Unterstützung für die Betroffenen zu verbessern.
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