In einem bedeutenden Schritt zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit hat die steirische Landesregierung am Montag einen Entwurf zur Novellierung des Landessicherheitsgesetzes vorgestellt, der ein Verbot von Schutzhundeausbildungen für Privatpersonen vorsieht. Dieses Vorhaben ist laut Experten und Mitgliedern der Regierung eine direkte Reaktion auf die zunehmende Zahl von Hundeangriffen in der Region, die das Pflichtbewusstsein der Behörden in Bezug auf den Schutz von Menschen und Tieren geschärft hat.
Hintergrund der Entscheidung
Die Entscheidung, dieser Problematik nachzugeben, wurde wesentlich durch einen Vorfall am vergangen Sonntag in Leibnitz beeinflusst. Hierbei wurde eine Joggerin während ihrer Laufrunde von einem Hund angegriffen und erlitt dabei schwere Bissverletzungen an den Armen. Solche Vorfälle sind in den letzten Jahren keine Seltenheit mehr, was die Diskussion um die Schutzhundeausbildung neu entfacht hat. Die Ausbildung zielt darauf ab, bestimmte Verhaltensweisen bei Hunden, wie Angriffs- oder Verteidigungsbereitschaft, zu trainieren.
Der Inhalt des Gesetzesvorschlags
Im Zentrum der neuen Regelungen steht das Ziel, Aggressivität bei Hunden zu reduzieren und damit potentielle Gefahren für die Allgemeinheit zu minimieren. „Alle Hundeausbildungen, die ein gegen Menschen gerichtetes Angriffsverhalten schulen, sollen verboten werden“, heißt es in der offiziellen Mitteilung. Ausgenommen von diesem Verbot sind lediglich Diensthunde des Bundes, die auch spezielle Trainings zur Sicherung der öffentlichen Ordnung durchlaufen. Durch diese Regelung erhofft man sich eine bedeutende Abnahme von Angriffen, da aggressives Verhalten bei Hunden durch Trainingsmethoden nicht nur provoziert, sondern auch verstärkt wird.
Zielsetzung und Unterstützung
Die Entscheidungsträger in der Steiermark, darunter Landeshauptmann Christopher Drexler von der ÖVP und sein Stellvertreter Anton Lang von der SPÖ, betonen, dass das Verbot der Schutzhundeausbildung eine wichtige Maßnahme für mehr Sicherheit darstellt. Es wird nicht nur eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger erwartet, sondern auch ein Schutz für andere Haustiere. „Wir müssen klare Regeln schaffen, um das Wohl der Menschen und ihrer Tiere zu schützen“, so Drexler.
Weiterer Verlauf und Bedeutung des Gesetzes
Der Gesetzesentwurf wird ab diesem Montag ein dreiwöchiges Begutachtungsverfahren durchlaufen. Anschließend wird er zur Genehmigung der Landesregierung vorgelegt und in den Landtag Steiermark eingebracht. Es ist beabsichtigt, dass der Entwurf noch vor den Landtagswahlen im November in Kraft tritt, um umgehend eine präventive Maßnahme zur Vermeidung weiterer Hundeangriffe zu ergreifen.
Allgemeines Sicherheitsgefühl stärken
Die Diskussion um die Schutzhundeausbildung ist Teil eines größeren Trends in der Gesellschaft, der die zunehmenden Sicherheitsbedenken der Bevölkerung widerspiegelt. Der Vorfall in Leibnitz und ähnliche Ereignisse erzeugen ein Gefühl der Unsicherheit in der Öffentlichkeit, das durch präventive Maßnahmen wie das neue Gesetz adressiert werden soll. Durch die Schaffung klarer Regelungen wird eine zunehmende Sensibilisierung und Verantwortung gegenüber der Handhabung von Hunden im öffentlichen Raum gefördert, was sowohl der Sicherheit als auch dem Schutz der Tiere zugutekommt.