Südoststeiermark

Landtagswahl: Stimmabgabe beim Abholen der Wahlkarte jetzt möglich!

Kommende Landtagswahl in Graz: Ab sofort kann bei der persönlichen Abholung der Wahlkarte direkt abgestimmt werden – ein neuer Twist für die Wähler!

In der Steiermark wird eine wichtige Veränderung im Wahlsystem bekannt gegeben. Die bevorstehenden Landtagswahlen im November bringen grundlegende Neuerungen mit sich, die die Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler betreffen werden.

Wie bereits vermeldet, findet die Landtagssitzung am Dienstag in Graz statt, und diese wird eine der letzten in der derzeitigen Legislaturperiode sein. Der Wahltermin ist auf den 24. November festgelegt, nachdem die Wahlausschreibung in der vergangenen Woche erfolgte. Überraschenderweise wurde der 23. September als Stichtag bekannt gegeben, doch anders als in den letzten vier Landtagswahlen wird es in diesem Jahr keinen Tag für die vorgezogene Stimmabgabe geben. Stattdessen haben Wähler die Möglichkeit, ihre Stimme direkt beim Abholen der Wahlkarte abzugeben, sofern sie diese persönlich erhalten.

Neues System der Stimmabgabe

Das Verfahren der vorgezogenen Stimmabgabe hatte in den letzten Wahlen an Popularität gewonnen, aber laut Landeswahlbehörde wurde es nicht allzu häufig in Anspruch genommen. Im Jahr 2019 gaben lediglich 39.720 Personen, das sind gerade einmal 4,16 Prozent der Wahlberechtigten, ihre Stimme an einem vorgezogenen Wahltag ab. Dies war ein wesentlicher Grund für die Entscheidung, diese Option im Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 abzuschaffen.

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Im neuen System gilt nun, dass praktisch jeder Tag als Wahltag angesehen werden kann, an dem bereits eine Wahlkarte in der Gemeinde abgeholt wird. Eva Möstl, Fachkraft für Gemeinderecht und Wahlen, erläuterte, dass die Wähler ihre Stimme mittels Briefwahl direkt beim Abholen der Wahlkarte abgeben können, solange sie diesen Vorgang persönlich durchführen. Dies bedeutet eine größere Flexibilität für die Wähler und könnte dazu beitragen, dass mehr Menschen ihre Stimme abgeben.

Diese Praxis wurde bereits bei der EU-Wahl am 9. Juni implementiert, und auch für die bevorstehende Nationalratswahl am 29. September wird dieselbe Möglichkeit bestehen. Die Auszählung der Wahlkarten erfolgt in den Gemeinden, was eine Anpassung an die bundesstaatlichen Verfahren darstellt. Zusätzlich bleibt der Wahlkalender in vielen Aspekten unverändert, most notably die Fristen, die auch 2019 galten. Am 3. November wird das Wählerverzeichnis geschlossen, und die endgültige Zahl der Wahlberechtigten wird dann festgelegt.

Die Fristen sind klar definiert: Die Einbringung der Kreiswahlvorschläge muss bis zum 18. Oktober, 13:00 Uhr, erfolgen, während die Frist für die Einreichung des Landeswahlvorschlags am 14. November, ebenfalls um 13:00 Uhr, abläuft. Wer eine Wahlkarte beantragen möchte, hat dafür bis zum 20. November Gelegenheit. Die konstituierende Sitzung des neuen Landtags findet schließlich spätestens am 18. Dezember statt.

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Die Veränderungen im Wahlsystem können potenziell einen Einfluss darauf haben, wie viele Wähler tatsächlich an den Landtagswahlen teilnehmen werden. Die Möglichkeit, die Stimme sofort beim Abholen der Wahlkarte abzugeben, könnte besonders für Menschen nützlich sein, die am eigentlichen Wahltag verhindert sind. Ob diese Maßnahmen die Wahlbeteiligung steigern werden, bleibt abzuwarten.

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