In der Oststeiermark wurde ein 48-jähriger Ungar am vergangenen Wochenende bei einem illegalen Waffentransport von der Polizei erwischt. Bei einer gezielten Kontrollmaßnahme in Fürstenfeld entdeckten die Beamten im Fahrzeug des Mannes ein Arsenal an Waffen und Munition, darunter zwei Gewehre, zwei Faustfeuerwaffen, eine Schreckschusspistole sowie verschiedene Munitionsteile. Die Landespolizeidirektion gab bekannt, dass gegen den Mann ein vorläufiges Waffenverbot verhängt wurde.
Der Vorfall ereignete sich am Freitag kurz vor 18:00 Uhr, als die Bereitschaftseinheit der steirischen Polizei intensiv an der Grenze zu Ungarn kontrollierte. Der Mann wurde angehalten und es stellte sich heraus, dass er eines der Gewehre ohne die erforderliche Erlaubnis besaß. Er gab zu Protokoll, dass er auf dem Weg zu einem Schießstand in Ungarn gewesen sei und gehofft habe, nicht kontrolliert zu werden.
Details zum Vorfall
Die polizeilichen Schwerpunktkontrollen verfolgen das Ziel, Kriminalität und illegalen Waffenbesitz an der österreichisch-ungarischen Grenze zu bekämpfen. Solche Maßnahmen sind Teil einer umfassenderen Strategie, die darauf abzielt, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die Regelungen bezüglich Waffenbesitz durchzusetzen. Mit der sicherstellung der Waffen und der anschließenden Untersuchung des Mannes möchte die Polizei sicherstellen, dass derartige illegalen Aktivitäten unterbunden werden.
Die Waffen, die im Fahrzeug des Ungarn gefunden wurden, sind laut österreichischem Waffengesetz als Kategorie B klassifiziert, was bedeutet, dass es sich um handfeuerbare Waffen handelt, die unter strengen Auflagen erworben und besessen werden dürfen. Der Besitz solcher Waffen erfordert eine Genehmigung, die hier offensichtlich nicht vorlag. Bei der Kontrolle wurden auch verschiedene munitionstechnische Zubehörteile sichergestellt.
Die rechtlichen Konsequenzen für den Mann sind aufgrund des illegalen Waffenbesitzes erheblich. Die Verhängung eines Waffenverbots wird die Möglichkeiten dieses Individuums, künftig legal Waffen zu erwerben oder zu besitzen, stark einschränken. Dies ist eine gängige rechtliche Maßnahme in Fällen, in denen der Verdacht auf illegalen Waffenbesitz oder den Umgang mit Waffen ohne Genehmigung besteht.
Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, bei verdächtigen Aktivitäten und Personen sofort zu informieren, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sichern. Die Kontrollen an der Grenze sollen auch in Zukunft fortgesetzt werden, um die Gefahr des illegalen Waffenhandels und -besitzes effektiv zu reduzieren.
Für detaillierte Informationen über die Rechtslage bezüglich des Waffenbesitzes und die Maßnahmen der Polizei an den Grenzen, können Interessierte einen Blick auf den Bericht auf k.at werfen.