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Skandal-Vorschlag: Urlaub für Freizeitunfälle – Ein Tabu bricht!

Ein umstrittener Vorschlag aus der Wirtschaftskammer Steiermark sorgt für hitzige Debatten: Hermann Friedrich Talowski, Spartenobmann für Gewerbe und Handwerk und Vertreter des ÖVP-Wirtschaftsbundes, fordert, dass Krankenstände, die aus Freizeitunfällen resultieren, mit Urlaubstagen verrechnet werden. In einem Interview erklärte Talowski, dass ein Mitarbeiter, der sich beim Fußballspielen verletzt und daraufhin für einen Monat krankgeschrieben wird, nicht das Recht haben sollte, weiterhin auf die volle Lohnzahlung des Unternehmens zu bestehen. Er betont, dass dies nicht mit der Firma in Zusammenhang steht und Urlaubsansprüche stattdessen verwendet werden sollten, da der Mitarbeiter während dieser Zeit kein Einkommen verliert und nur seinen Urlaubsanspruch mindert, wie OTS (ots.at) berichtet.

Diese Ansicht stößt auf vehemente Ablehnung seitens der Freiheitlichen Wirtschaft. René Schachner, stellvertretender Spartenobmann, kritisiert Talowskis Vorschlag als unzeitgemäß und spaltend. Seiner Meinung nach wird hier das Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufs Spiel gesetzt. Arbeitnehmer würden bei einem Freizeitunfall nicht nur gesundheitliche, sondern auch finanzielle Nachteile fürchten müssen. Schachner fordert eine zukunftsorientierte Lösung, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer entlastet und auf Eigenverantwortung und Vertrauen setzt. Dies würde seiner Meinung nach zu einer harmonischen Zusammenarbeit führen, so Schachner weiter, wie Deutsche Handwerks Zeitung (deutsche-handwerks-zeitung.de) berichtet.

Urlaubsansprüche in Deutschland

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Das Thema Urlaubsansprüche und die richtige Handhabung von Krankheitsfällen bei Freizeitunfällen könnten in den aktuellen Diskussionen um Talowskis Vorschlag an Bedeutung gewinnen, insbesondere im Hinblick darauf, wie Arbeitgeber mit den Anforderungen ihrer Angestellten umgehen sollten, während sie gleichzeitig die wirtschaftliche Effizienz im Blick haben. Der Aufschrei rund um die Verrechnung von Freizeitunfällen mit Urlaubsansprüchen zeigt, dass hier viele Interessen aufeinanderprallen und eine klare gesetzliche Regelung notwendig sein könnte.

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Beste Referenz
ots.at
Weitere Infos
deutsche-handwerks-zeitung.de

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