In einem skandalösen Vorfall in Graz wurde ein Autofahrer mit hohen Forderungen konfrontiert, nachdem er versehentlich auf einem Privatgrundstück parkte. Der frühere Bankenstandort in der Herrgottwiesgasse steht derzeit leer, doch das Tor zum Parkplatz bleibt unverschlossen. Autofahrer, die dort zufahren, können unerwartet als Besitzstörer identifiziert werden, wie ORF Steiermark berichtete. Ein Grazer erhielt Post von einer Anwaltskanzlei, in der ihm eine Zahlung von 395 Euro auferlegt wurde, um eine Klage zu vermeiden. Die Konsumentenschützerin Bettina Schrittwieser erklärte dazu, dass diese Summe erheblich über den tatsächlichen Kosten liegt, die für eine Besitzstörung geltend gemacht werden können. „Die realen Kosten betragen in der Regel nur 20 bis 50 Euro“, so Schrittwieser.
Ein weiterer dramatischer Fall stellte sich zu dem Zeitpunkt heraus, als eine Frau für kurze Zeit auf einem Behindertenparkplatz vor einem Krankenhaus parkte, um ihren betagten Vater abzuholen. Trotz der umgehenden Entfernung des Fahrzeugs wurde ihr von einem Abschleppunternehmer eine Forderung von 399 Euro gestellt, wie der Verein für Konsumenteninformation erläuterte. Der VKI unterstützte die Betroffenen und stellte klar, dass solche hohen Beträge unverhältnismäßig und nicht durch tatsächliche Kosten begründet seien. Das Gericht bestätigte die Argumentation des VKI und wies die Klage des Abschleppunternehmens ab, da keine nachweisbaren Kosten durch die angebliche Besitzstörung entstanden waren. So mussten die Konsumenten den überwiesenen Betrag von 299 Euro zurückerhalten, da das Gericht diese Forderung als überzogen einstufte.
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