Steiermark

Revolution in der Pflege: Steiermärkisches Pflege- und Betreuungsgesetz verabschiedet

Innovative Maßnahmen und Zukunftsvisionen im steirischen Pflege- und Betreuungsgesetz

Der steirische Landtag hat kürzlich das "Steiermärkische Pflege- und Betreuungsgesetz (StPBG)" verabschiedet. Dieses Gesetz vereint alle gesetzlichen Bestimmungen zur vorrangig altersbedingten Pflege und Betreuung in der Steiermark unter einem Dach. Dadurch soll eine bessere Übersicht und Klarheit in der Angebotsvielfalt und Umsetzung gewährleistet werden.

Das neue Gesetz legt großen Wert darauf, dass mobile Pflege Vorrang vor teilstationärer oder stationärer Pflege hat. Dies dient dazu, den individuellen Wünschen der Betroffenen besser gerecht zu werden. Zudem bringt das steirische Pflege- und Betreuungsgesetz eine Reihe von inhaltlichen Neuerungen im Bereich der Behindertenhilfe mit sich. Ab dem 1. September 2024 wird beispielsweise die Kinderkrippenassistenz gesetzlich verankert, um den unterstützten Besuch einer Kinderkrippe bis zum dritten Lebensjahr zu sichern. Auch die Gemeinnützigkeit in der Behindertenhilfe wird betont, sowie die Pflicht zur Erstellung eines Bedarfs- und Entwicklungsplanes.

Das Gesetz umfasst verschiedene Eckpunkte, darunter die Regelung von Kurzzeit- und Übergangspflege, die Gemeinnützigkeit von Pflegeheimbetreibern, die Verankerung von Alltagsbegleitung und mobilen Pflege- und Betreuungsdiensten, sowie die Einführung einer Pflegedrehscheibe und einer zentralen Heimaufsicht durch das Land Steiermark. Darüber hinaus sollen Pflegeheime eine verpflichtende Notstromversorgung und Krisenvorsorgekonzepte einführen.

Ein Schwerpunkt des Gesetzes liegt auch auf Pilotprojekten, die neue Leistungen wie die Anstellung pflegender Angehöriger ermöglichen. Ziel ist es, mehr Rechtssicherheit zu schaffen, insbesondere in Hinblick auf Bewilligungsverfahren. Die Betreuung von Menschen mit Behinderung in Pflegeheimen wird durch mobile Leistungen aus der Behindertenhilfe weiter verbessert.

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Angesichts der Bedeutung dieses Gesetzes äußern sich verschiedene politische Vertreter positiv dazu. Gesundheits- und Pflegelandesrat Karlheinz Kornhäusl betont die Bedeutung einer modernen und zukunftsorientierten Pflege. Soziallandesrätin Doris Kampus freut sich über die Stärkung der Gemeinnützigkeit und weitere Innovationen in der Behindertenhilfe. Auch ÖVP-Klubobfrau Barbara Riener und SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz begrüßen die Maßnahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Pflegelandschaft in der Steiermark.

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