Der Dachverband der Sozialversicherungsträger und die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) haben eine wegweisende Vereinbarung zur Digitalisierung des Gesundheitssystems unterzeichnet. Diese „Zukunftsvereinbarung e-Health“ soll bis 2030 zahlreiche neue Services etablieren. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die e-Zuweisung, die e-Verordnung sowie ein e-Terminservice für niedergelassene Ärzte und Gruppenpraxen. Die Präsentation der Vereinbarung fand am Donnerstag statt, und sowohl die Ärzteseite als auch die Vertreter der Sozialversicherung äußerten sich positiv über die erreichten Fortschritte und den Dialog.

Claudia Neumayer-Stickler, die Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger, bezeichnete den Pakt als „entscheidenden Schritt für eine moderne Gesundheitsversorgung“. Edgar Wutscher, Vizepräsident der ÖÄK, hob die Relevanz des Dialogs hervor, um langfristige stabile Beziehungen zwischen Ärzten und Sozialversicherungsträgern zu fördern. Besonders Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) betonte, wie wichtig solche Gespräche auch in Hinblick auf zukünftige Reformen sind.

Digitale Neuerungen bis 2030

Ein zentrales Element der Vereinbarung ist die Einführung der e-Zuweisung, die ab 2024 für Vertragsärzte und Wahlärzte mit mehr als 300 Patienten verpflichtend wird. Ziel ist der vollständige Ersatz von Papierzuweisungen durch digitale Zuweisungen in verschiedenen Untersuchungsbereichen. Die e-Verordnung soll die digitale Verschreibung von Transportscheinen, Heilbehelfen und Hilfsmitteln ermöglichen, wofür ein Pilotprojekt in der Steiermark bereits in Vorbereitung ist. Darüber hinaus wird mit dem e-Terminservice eine digitale Plattform zur Terminfindung bei Ärzten angeboten.

Ab 2027 ist zudem geplant, Befunde von Vorsorgeuntersuchungen in der elektronischen Gesundheitsakte ELGA zu speichern. Auch die e-Kur- und Reha-Anträge sollen digitale Lösungen bieten. Bis zum Sommer soll die Diagnosecodierung gesetzeskonform und praxisnah umgesetzt werden, um die Effizienz im Gesundheitssystem weiter zu steigern. Allerdings gestand Wutscher Mängel bei der aktuellen Software ein, betonte aber die Möglichkeit zur Verbesserung durch weiterführende Entwicklungen.

Verpflichtungen für Wahlärzte

Ein weiterer signifikanter Schritt, der ab dem 1. Jänner 2026 in Kraft tritt, ist die Verpflichtung für Wahlärzte, die e-Card-Infrastruktur sowie die elektronische Gesundheitsakte ELGA zu nutzen. Damit müssen sie Gesundheitsdaten speichern und die Erhebung dieser Daten zur Erfüllung ihrer Berufspflichten vornehmen. Zugang zu ELGA-Anwendungen, wie dem e-Befund und der e-Medikation, wird durch die e-Card-Steckung ermöglicht. Die e-Medikation ist darauf ausgelegt, unerwünschte Wechselwirkungen und Mehrfachverordnungen von Medikamenten zu verhindern und wird ab dem gleichen Datum ebenfalls für Wahlärzte zur Pflicht.

Das e-Rezept, das papiergebundene Rezepte ersetzt, ermöglicht es Ärzten, digitale Rezepte zu erstellen und diese, ohne dass der Patient anwesend ist, in die e-Medikation zu überführen. Dies bringt nicht nur eine Erleichterung für die Patienten mit sich, sondern auch eine Vereinfachung bei der Abrechnung mit der Sozialversicherung, da die Daten automatisch verfügbar sind.

Die Rolle der elektronischen Patientenakte

Ab dem 15. Jänner 2025 erhalten gesetzlich Versicherte automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA), es sei denn, sie widersprechen. Ab dem 1. Oktober 2025 werden Ärzte verpflichtet sein, Befundberichte, Arztbriefe und Entlassbriefe in der ePA zu speichern. Auch Pflegepersonal kann Informationen in der ePA, insbesondere zu Therapiemaßnahmen, dokumentieren. Patienten haben Zugang zu ihrer ePA über unterschiedliche digitale Endgeräte und können selbst entscheiden, welche Daten sie speichern möchten und wer darauf Zugriff erhält.

Zusätzlich wird eine digitale Medikationsübersicht erstellt, die die Nachvollziehbarkeit von Arzneimitteln erhöht und somit die Patientensicherheit verbessert. Fortschrittliche digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können ebenfalls in die ePA integriert werden, um Ärzten wertvolle Informationen bereitzustellen und die Behandlung zu optimieren.