Steiermark

Pflege- und Betreuungsgesetz in der Steiermark: Bittere Enttäuschung für Alzheimerhilfe

Warum wird Demenz im Pflegegesetz nicht berücksichtigt? Die Folgen für Betroffene und ihre Angehörigen.

Am 2. Juli wurde das steirische Pflege- und Betreuungsgesetz nach langem Ringen im Landtag beschlossen. Es behandelt wichtige Themen wie Hauskrankenpflege, Tagesbetreuung und verschiedene Formen der Pflege. Ein zentraler Grundsatz des Gesetzes ist die Priorisierung von mobilen Pflegeformen vor teilstationären und stationären Einrichtungen. Trotz positiver Resonanz der Koalitionspartner stößt das Gesetz bei der steirischen Alzheimerhilfe auf Kritik. Insbesondere bemängelt der Verein, dass Demenz nicht explizit berücksichtigt wird.

Claudia Knopper, Obfrau von Salz, der steirischen Alzheimerhilfe, äußerte Unverständnis darüber, dass die Erkrankung Demenz im Pflege- und Betreuungsgesetz keine Erwähnung findet. Die Organisation hatte eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf eingereicht, jedoch wurden die Anliegen nicht berücksichtigt. Ein zentrales Problem bleibt somit die fehlende Klärung für Familien, die Pflegeeinrichtungen für Demenzpatienten suchen, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr die herkömmlichen Einrichtungen nutzen können. Dies stellt eine große Lücke im Gesetz dar, die dringend adressiert werden muss.

Die steirische Alzheimerhilfe fordert daher, dass Demenz als spezifische Erkrankung in das Pflege- und Betreuungsgesetz aufgenommen wird. Es ist von entscheidender Bedeutung, eine angemessene Versorgung und Unterstützung für Demenzpatienten und ihre Familien sicherzustellen. Nur durch eine umfassende Berücksichtigung von Demenz im Gesetz können die Bedürfnisse dieser vulnerable Gruppe adäquat gedeckt werden. Es bleibt abzuwarten, ob zukünftige Anpassungen des Gesetzes diese wichtige Thematik angemessen berücksichtigen werden.

Kurze Werbeeinblendung

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"