Steiermark

Neue Sozialunterstützung in der Steiermark: Änderungen ab 1. Juli und Auswirkungen auf Bezieher

Ab dem 1. Juli tritt in der Steiermark eine neue Sozialunterstützung in Kraft, die die bisherige Mindestsicherung ersetzt. Die neue Gesetzeslage und Berechnung gelten sowohl für Anträge, die ab dem genannten Datum gestellt werden, als auch für bereits bestehende Bescheide, bei denen die Befristung mit dem 1. Juli endet. Um die Systemumstellung erfolgreich bewältigen zu können, wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirkshauptmannschaften und im Magistrat der Stadt Graz intensiv geschult. Zudem haben sie Zugang zu einem Handbuch, das ihnen bei eventuellen Fragen weiterhilft. Außerdem wurde in den vergangenen Monaten das EDV-System an das neue Berechnungssystem angepasst.

Die Soziallandesrätin Doris Kampus betont, dass trotz aller Bemühungen vereinzelt Bezieherinnen und Bezieher ab dem 1. Juli weniger Unterstützung erhalten werden. Sie versichert jedoch, dass die Umsetzung behördenintern sehr gut und gründlich vorbereitet wurde, sodass es keine Probleme geben wird. Landesrätin Juliane Bogner-Strauß hebt hervor, dass insbesondere Alleinerziehende, vor allem Frauen, von dem neuen Sozialunterstützungsgesetz profitieren sollen.

Aktuell fließen jährlich etwa 50 Millionen Euro aus dem Landesbudget in die soziale Basisabsicherung. Insgesamt bezogen zuletzt rund 15.600 Personen Mindestsicherung, wobei der monatliche Durchschnittsbetrag bei 370 Euro lag. Der gesetzliche Höchstbetrag beträgt derzeit 949,46 Euro.

Die Einführung der neuen Sozialunterstützung ab dem 1. Juli bietet somit die Möglichkeit, das bestehende System zu verbessern und gezieltere Unterstützung für bedürftige Personen zu gewähren.

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Quelle: In einem Artikel von www.kommunikation.steiermark.at ist zu lesen, dass die Steiermark ab dem 1. Juli eine neue Sozialunterstützung einführt, um die bisherige Mindestsicherung zu ersetzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden umfassend auf die Systemumstellung vorbereitet und haben Zugang zu einem Handbuch für eventuelle Fragen. Soziallandesrätin Doris Kampus betont, dass die Umsetzung gut gelungen ist und keine Probleme zu erwarten sind. Außerdem soll das neue Gesetz vor allem Alleinerziehenden und Frauen zugutekommen. Derzeit fließen jährlich etwa 50 Millionen Euro in die soziale Basisabsicherung, wovon zuletzt rund 15.600 Personen profitierten. Der monatliche Durchschnittsbetrag belief sich auf 370 Euro und der gesetzliche Höchstbetrag liegt bei 949,46 Euro.

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