Ein brisantes Thema hat die Wirtschaftskammer Steiermark in den Fokus gerückt: Hermann Talowski, der Obmann der Fachgruppe Gewerbe und Handwerk, schlägt vor, im Falle von längeren Krankenständen Urlaubstage einzusetzen. So könnten beispielsweise bei einer einmonatigen Erkrankung zwei Urlaubstage angerechnet werden. Dies könnte, wie Talowski erklärt, zur Senkung der Lohnnebenkosten beitragen, ohne dass der Arbeitnehmer finanziell benachteiligt wird. Der Unternehmer betont, dass man den Gedanken an einen „runden Tisch“ zur Diskussion mit Sozialpartnern in Erwägung ziehen sollte. Insbesondere Freizeitunfälle, bei denen Arbeitnehmer verletzungsbedingt längere Zeit krank sind, sollen ein zentraler Diskussionspunkt sein, wie die Berichterstattung von 5min.at zeigt.
Kündigung im Krankenstand: Ein moralisches Dilemma
Parallel zu Talowskis Vorschlägen gibt es alarmierende Entwicklungen im Krankenstand: Eine Mitarbeiterin eines Unternehmens erhielt die Diagnose Krebs und wurde während ihrer Erkrankung gekündigt. Obwohl diese Kündigung rechtlich zulässig war, wirft sie moralische Fragen auf, wie die Wirtschaftskammer in einem Bericht von wko.at feststellt. Solche Vorfälle verdeutlichen die existenziellen Schwierigkeiten, mit denen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber konfrontiert sind. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen können langfristige Krankheitsfälle eine erhebliche Belastung darstellen.
Um diese Herausforderungen zu bewältigen, wären gesetzliche Novellen notwendig, die nicht nur die Rechte von Arbeitnehmern besser schützen, sondern auch die Interessen der Arbeitgeber berücksichtigen. Talowski äußert den Wunsch, einen Diskussionsprozess einzuleiten, um sicherzustellen, dass Kündigungen im Krankenstand nicht die Regel sind. Dabei gilt es, sowohl die Gehaltsfortzahlung bei längeren Erkrankungen neu zu regeln als auch einen klaren Kündigungsschutz für betroffene Mitarbeiter zu schaffen.
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