Hartberg-Fürstenfeld

Streit um Hauptwohnsitz: Neudau verliert Ertragsanteile an Hartberg

Nach Hochwasser-Chaos in Neudau: Hartberg sichert sich nun die Hauptwohnsitze der Senioren und kassiert satte 30.000 Euro – ein Skandal, der Bürgermeister Dolesch auf die Barrikaden bringt!

In den letzten Monaten hat die Marktgemeinde Neudau erheblichen Ärger erlebt, insbesondere nach den verheerenden Hochwasserschäden im Juni. Die Bewohner des Seniorenzentrums Neudau mussten vorübergehend in das Menda in Hartberg umziehen, das dem Pflegeverband Hartberg-Fürstenfeld gehört. Während dieser Übergangslösung, die bis zur Wiederherstellung des Seniorenzentrums andauern soll, haben sich jedoch neue Probleme entwickelt.

Der Neudauer Bürgermeister LAbg. Wolfgang Dolesch äußerte scharfe Kritik an der Stadtgemeinde Hartberg, die er beschuldigte, die Notsituation ausnütze. „Die Stadtgemeinde Hartberg nutzt die Notsituation der Marktgemeinde Neudau schamlos aus“, sagte er. Die geplante Rückkehr der Seniorinnen und Senioren zu Weihnachten 2024 steht nun in Frage, da die Hauptwohnsitzummeldungen für viele Bewohner in Hartberg vorgenommen wurden.

Unmut in Neudau

Diese Ummeldungen, die sich anschicken, die so genannte Ertragsanteile zu beeinflussen, haben bei den Neudauern große Besorgnis ausgelöst. Bürgermeister Dolesch betont, dass es seit Beginn der Umstände Gerüchte darüber gab, dass Hartberg die Hauptwohnsitze der Neudauer sichern wolle, um damit finanzielle Vorteile zu erlangen. Mit dem nahenden Stichtag 31. Oktober, der für die Verteilung dieser Anteile entscheidend ist, meldeten viele Bewohner ihren Hauptwohnsitz um. Das könnte Neudau etwa 30.000 Euro kosten, während Hartberg sich diese Gelder sichern könnte. Dolesch sieht dies zwar als rechtlich korrekt, beschreibt aber die Moralität dieses Handelns als „zutiefst verwerflich“.

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Der Gesamtschaden, den Neudau durch das Hochwasser erlitten hat, beläuft sich auf rund 700.000 Euro. In dieser schwierigen Lage wird die finanzielle Unterstützung umso bedeutender, weshalb die Verlustangst durchaus nachvollziehbar ist.

Rechtliche Einschätzung aus Hartberg

Anderslautend ist die Sichtweise von Hartbergs Bürgermeister Marcus Martschitsch. Er verweist darauf, dass das österreichische Meldegesetz die Vorgabe macht, einen Hauptwohnsitz nach einer mehr als dreimonatigen Wohnsitzveränderung umzumelden. „Wir möchten ganz sicher niemandem etwas wegnehmen, was ihm zusteht“, erklärt er. Sein Team aus der Stadtgemeinde, einschließlich Andreas Kreuter, der für das Meldewesen verantwortlich ist, bestätigt, dass die Ummeldungen in Abstimmung mit der Volkshilfe, dem Betreiber des Seniorenheims, regelmäßig und rechtlich einwandfrei durchgeführt wurden.

Die Volkshilfe, die den Betrieb des Seniorenzentrums Neudau managt, ließ ihre Rechtsabteilung im Vorfeld der Ummeldungen konsultieren. Dieses Vorgehen sollte sicherstellen, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und den Senioren keine Nachteile entstehen.

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Insgesamt bleibt die Situation angespannt, und die Bewohner sowie Verantwortlichen in Neudau sind besorgt über die Auswirkungen der Ummeldungen auf ihre Gemeinde. Diese Entwicklungen heben nicht nur die Herausforderungen hervor, mit denen die Gemeinde nach der Flutkatastrophe konfrontiert ist, sondern auch die Komplexität der rechtlichen Aspekte in Bezug auf die Wohnsitze.

Für weiterführende Informationen zu diesem Thema und den aktuellen Entwicklungen wird auf die Berichterstattung auf www.meinbezirk.at verwiesen.

Quelle/Referenz
meinbezirk.at

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