In den letzten Wochen standen die von Hochwasser betroffenen Regionen in Österreich vor großen Herausforderungen. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), insbesondere der Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, hat sich jedoch aktiv für Maßnahmen eingesetzt, die den betroffenen Haushalten und Unternehmen zugutekommen sollen. Ein entscheidender Fortschritt in dieser Hinsicht ist die Erweiterung des Handwerkerbonus, die es nun auch öffentlichen Entsorgungsdiensten ermöglicht, von den Betroffenen beantragt zu werden.
Harald Höpperger, Obmann des Fachverbands, äußerte sich zu den neuen Regelungen: „Diese Erweiterung des Handwerkerbonus entlastet private Haushalte, die von den Überschwemmungen schwer getroffen wurden. Wir setzen uns weiterhin mit voller Kraft dafür ein, die Aufräumarbeiten zu unterstützen.“ Der Bonus steht ab sofort zur Verfügung, allerdings sind einige Bedingungen zu beachten. Förderfähig sind nur die Arbeitskosten, und sowohl der Rechnungssteller als auch der Antragsteller müssen identisch sein. Zudem müssen der Arbeitsort und das Datum aufgeführt werden.
Die Herausforderungen der Abfallbehandlung
Trotz dieser positiven Entwicklungen bleibt die Abfallbehandlung in den Krisengebieten eine zentrale Herausforderung. Experten schätzen, dass in Niederösterreich über 100.000 Tonnen zusätzlicher Sperrmüll anfallen werden. Höpperger warnte, dass dies die bestehenden Lager- und Behandlungskapazitäten der Unternehmen übersteigt, was durch das Unwetter zusätzlich verschärft wird. Daher fordert der Fachverband eine temporäre Ausweitung der Genehmigungen für die Zwischenlagerung.
Es ist wichtig zu betonen, dass Arbeitsleistungen, die durch den Katastrophenfonds gefördert werden oder über Versicherungen abgedeckt sind, beim Handwerkerbonus nicht inbegriffen sind. Dennoch bleibt der Handwerkerbonus eine wertvolle Unterstützung für Arbeiten zur Beseitigung von Hochwasser- und Sturmschäden, wie beispielsweise Ausmalen oder Räumungsarbeiten.
Zusätzliche Erleichterungen für Aufräumarbeiten
Um die Aufräumarbeiten in den betroffenen Regionen zu erleichtern, wurden auch Ausnahmen bei den Lenk- und Ruhezeiten für Fahrzeuge eingeführt, die in den Aufräumarbeiten eingesetzt werden. Diese Regelung gilt in Niederösterreich für das gesamte Landesgebiet, während sie in der Steiermark nur auf bestimmte Bezirke beschränkt ist. Diese Ausnahmen gelten vom 13. September bis 12. Oktober 2024.
Der Fachverband hat zudem einen Aufruf an seine Mitgliedsbetriebe gestartet, die über freie Kapazitäten wie Container, Saug- oder Kehrwägen verfügen, um Unterstützung in den betroffenen Bundesländern zu leisten. Höpperger betonte die Notwendigkeit, den Kontakt zu den Behörden aufrechtzuerhalten: „Wir arbeiten intensiv an Lösungen, um unsere Mitgliedsunternehmen und betroffene Haushalte zu entlasten. Unser Dank gilt insbesondere den engagierten Unternehmen und ihren Mitarbeiter:innen, die unter schwierigen Bedingungen Herausragendes leisten.“
Für weitere Informationen zur Unterstützung der Hochwasseropfer und den neuen Regelungen empfiehlt es sich, die offizielle Webseite der Wirtschaftskammer Österreich zu besuchen, siehe hier.