Ein tragischer Vorfall ereignete sich am 27. Januar 2023 in Graz, als ein 29-jähriger Mann vor einem Lokal in einen Konflikt verwickelt wurde, der tödliche Folgen hatte. Laut der Staatsanwaltschaft soll er einen anderen Mann so schwer verletzt haben, dass dieser an einer Fettembolie starb. Zuvor hatte der Angeklagte jedoch bereits einen anderen Mann durch einen Kopfstoß verletzt.
Die Ereignisse begannen, als der Beschuldigte seine Freundin in einem Café sah, wo sie mit einem anderen Mann sprach. Getrieben von Eifersucht folgte er ihr in das Lokal. Dort kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der er den anderen Mann überraschte und ihm einen Kopfstoß versetzte, was zu einem Gerangel führte. „Ich bin danach hinausgegangen“, erzählte der Angeklagte.
Ein tödlicher Tritt
Nach dem Vorfall im Café kam ein Freund des verletzten Mannes nach draußen, um den Angeklagten zur Rede zu stellen. Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass es dabei zu einem weiteren gewalttätigen Vorfall kam: Der 29-Jährige habe dem Mann einen harten Tritt in die Brust versetzt. Als dieser zu Boden fiel, folgte ein zweiter Tritt in den Oberkörper. Durch diese Attacken erlitt das Opfer mehrere Rückenbrüche sowie einen Riss der Milz und der Leber, was zur tödlichen Fettembolie führte. „Er war Fußballer und konnte viel Kraft in einen Tritt setzen“, fügte der Staatsanwalt hinzu.
Die Verteidigung argumentierte, dass der Angeklagte nie die Absicht gehabt habe, das Leben eines anderen zu nehmen. Sein Anwalt betonte, dass ihm nie ein aggressives Verhalten nachgesagt wurde. Dies steht im Kontrast zu den Aussagen einiger Zeugen, die ihn als „Fußball-Hooligan“ beschrieben. Der Angeklagte gab zu, dem anderen Mann einen Kopfstoß gegeben zu haben, bestritt jedoch die Tötungsabsicht beim zweiten Tritt.
Die Richterin stellte zahlreiche Fragen und wollte die Motive des Angeklagten verstehen. Sie fragte ihn, warum er nicht gezielt auf die Beine des anderen Mannes getreten sei. Der Angeklagte entgegnete, dass er dies getan hätte, wenn er gewusst hätte, welche Folgen die Auseinandersetzung haben würde. Zudem wies er die Aussage eines unbeteiligten Zeugen zurück, der einen weiteren Tritt gesehen haben wollte.
Im Verlauf der Verhandlung stellte die Richterin direkte Fragen zu den Behauptungen des Angeklagten. Auf die Frage, ob er glaube, dass der Zeuge lüge, antwortete der Angeklagte kurz mit „Ja“ und gab an, nicht zu wissen, warum er diese Meinung habe. Der Vorfall hat nicht nur juristische, sondern auch menschliche Tragik, da er in einer alltäglichen Situation begann und in einem tragischen Verlust endete.
Die Schwere dieser Vorwürfe verdeutlicht die Bedeutung der Debatten über Aggression und Gewalt in unserer Gesellschaft. Die rechtlichen und persönlichen Konsequenzen solcher Handlungen müssen kritisch betrachtet werden. Die Verhandlung geht weiter, während die Justiz versucht, Licht in diese düstere Angelegenheit zu bringen. Weitere Informationen zu dem Fall können hier nachgelesen werden.